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Gericht entscheidet: Novomatic muss Spielsüchtigem 105.000 Euro zahlen

Der Mann soll 105.000 Euro in 50-Cent-Münzen verspielt haben.
Der Mann soll 105.000 Euro in 50-Cent-Münzen verspielt haben. ©dpa (Sujet)
Das Landesgericht Wiener Neustadt hat am Montag mündlich entschieden, dass der Novomatic-Konzern einem weiteren von Thomas Sochowsky unterstützten Spielern sein verzocktes Geld zurückzahlen muss. Damit erlitt das niederösterreichische Unternehmen eine neuerliche juristische Niederlage gegen seinen früheren Geschäftspartner und nunmehrigen "Automatenkläger" Sochowsky. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Novomatic hat bereits Berufung angemeldet, sagte Birgit Borns, Vizepräsidentin des Wiener Neustädter Gerichts, am Dienstag zur APA. Nun ist das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug.

105.000 Euro in 50-Cent-Stücken verspielt

Laut Sochowsky hat das Gericht der Klage des 46-jährigen Wieners zur Gänze stattgegeben. Knapp 105.000 Euro soll der Konzern dem Kläger nun zurückerstatten.

Der Mann hatte sich auf Geschäftsunfähigkeit berufen, da er spielsüchtig gewesen sei. Im Prozess hat ihm ein Sachverständiger Spielsucht attestiert. Der Richter kam dann laut Sochowsky zum Schluss, dass es einem Spielsüchtigen, der sein ganzes Vermögen verzockt, an der notwendigen Einsicht mangeln müsse. Die Spielverträge seien daher nicht zustande gekommen.

Obwohl bis vor wenigen Jahren unter dem Titel “kleines Glücksspiel” in Automatenhallen lediglich Einsätze von 50 Cent pro Spiel erlaubt waren, sei es dem Kläger gelungen, in Novomatic-Spielstätten von 2004 bis 2014 sein gesamtes Vermögen von zumindest 105.000 Euro zu verspielen. “In den Spiellokalen konnte man Geld beheben. An sich schlecht für Spielsüchtige. In diesem Fall aber insofern gut, weil dadurch der Nachweis der Spielverluste gelang”, so Sochowsky zur APA.

Novomatic geklagt

Sochowsky vertritt nach Eigenangaben rund 240 Spieler, die bei Novomatic Geld verzockt haben und dies nun via Klage zurückholen wollen. “Ich verlange nichts im Vorhinein, nur bei Erfolg bekomme ich zehn bis 20 Prozent des erstrittenen Betrags”, sagte er auf Nachfrage.

Im Herbst des Vorjahres erzielte ein ebenfalls von Sochowsky vertretener Spieler einen ähnlichen erstinstanzlichen Teilerfolg vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Der Novomatic-Konzern wurde zur Zahlung von mehr als 107.000 Euro verdonnert. In dem Urteil setzte sich das Gericht ausführlich mit der Konstruktion der Automaten auseinander, unter anderem ging es um die umstrittene Automatiktaste, mit der binnen kurzer Zeit sehr viel Geld verzockt werden kann.

Bei anderem Spielerverfahren ist nun OGH am Zug

Beim zweiten, schon seit längerem anhängigen Spielerverfahren gegen Novomatic ist nun der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt umgedreht Novomatic recht gegebenen. In erster Instanz war Novomatic zur Zahlung von mehr als 107.000 Euro an einen Spieler, der im Wiener Prater-Casino von Novomatic Geld verzockt hatte, verurteilt worden. Das Erstgericht setzte sich ausführlich mit der Konstruktion der Automaten auseinander, sogar einen Lokalaugenschein führte die Justiz durch.

Novomatic hatte in dem Verfahren eingewandt, ausschließlich behördlich bewilligte Glücksspielautomaten in genehmigten Lokalitäten betrieben zu haben. Während das Erstgericht die Argumente von Novomatic großteils abgeschmettert hatte, folgte das Berufungsgericht dem Konzern. Alle Ausspielungen seien genehmigt gewesen, daher können sie nicht illegal sein, sagte das OLG laut Novomatic-Anwalt Peter Zöchbauer. “Nachdem es zum Wiener Veranstaltungsgesetz (“kleines Glücksspiel”) noch keine OGH-Entscheidung gibt, wurde die Revision zugelassen”, so der Anwalt am Dienstagnachmittag zur APA. Zum steirischen Veranstaltungsgesetz gebe es schon eine höchstgerichtliche Entscheidung, wonach Novomatic-Geräte genehmigt und zugelassen seien.

Video vom Lokalaugenschein im Wiener Prater

“Automatenkläger” Thomas Sochowsky sagte, dass das Video, das beim Lokalaugenschein im Prater angefertigt wurde, eindeutig zeige, dass die Spiele an den Novomatic-Geräten nicht so durchgeführt worden seien, wie sie bewilligt waren.

Novomatic-Anwalt Zöchbauer äußerte sich auch zur aktuellen Spielerklage, die ein Wiener am Montag in erster Instanz gegen Novomatic gewonnen hat. Der vom Gericht bestellte Gutachter habe eine “durchgehende Geschäftsunfähigkeit” des Spielers verneint. Allenfalls bei einzelnen Spielsequenzen hätte der Mann geschäftsunfähig sein können. “Trotzdem ist gestern dieses Urteil ergangen.” Novomatic werde dagegen berufen, bekräftigte Zöchbauer.

>> Novomatic-Spielautomaten wird der Stecker gezogen 

(apa/red)

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