Der TV-Satiriker Jan Böhmermann (35) darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes “Schmähkritik” nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung “Neo Magazin Royale” (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Böhmermann könnte in Berufung gehen
Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen.
Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Moderator den größeren Teil seines Gedichts “Schmähkritik” nicht mehr wiederholen durfte.
(dpa)