AA

Gericht verbietet Böhmermanns Erdogan-Gedicht "Schmähkritik" in Teilen

Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Erdogan sorgte für Aufsehen.
Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Erdogan sorgte für Aufsehen. ©APA/AFP
Jan Böhmermann trägt im Fernsehen eine "Schmähkritik" gegen den türkischen Präsidenten vor. Erdogan lässt sich das nicht gefallen, klagt - und erzielt in Hamburg nun einen Teilerfolg.
Erdogan will Böhmermann weiter verklagen
ZDF löscht Schmähgedicht

Der TV-Satiriker Jan Böhmermann (35) darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes “Schmähkritik” nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung “Neo Magazin Royale” (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Böhmermann könnte in Berufung gehen

Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen.

Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Moderator den größeren Teil seines Gedichts “Schmähkritik” nicht mehr wiederholen durfte.

(dpa)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Gericht verbietet Böhmermanns Erdogan-Gedicht "Schmähkritik" in Teilen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen