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Gestiegene Kriminalität: Sobotka für neue gesetzliche Regelungen

Innenminister Wolfgang Sobotka (mitte), Justizminister Wolfgang Brandstetter (rechts) und der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler.
Innenminister Wolfgang Sobotka (mitte), Justizminister Wolfgang Brandstetter (rechts) und der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler. ©APA
Mit neuen gesetzlichen Regelungen soll in Österreich auf die gestiegene Kriminalität reagiert werden. So soll es künftig möglich sein, bei einer erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Verurteilung Personen in Schubhaft zu nehmen.

Weiters soll eine Meldeverpflichtung für Verdächtige von Sexualdelikten eingeführt werden sowie ihre DNA abgenommen werden, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP).

Abschiebeintensität soll erhöht werden

Bei einem Pressegespräch gemeinsam mit seinem Parteikollegen Justizminister Wolfgang Brandstetter sowie Konrad Kogler, Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, wurden am Donnerstag in Wien die Maßnahmen präsentiert. Zudem kündigte Sobotka an, die “Abschiebeintensität” von Menschen ohne Bleiberecht in Österreich zu erhöhen. Brandstetter sprach sich dafür aus, Straftäter aus EU-Staaten, die sich in heimischen Justizvollzugsanstalten befinden, in ihre Heimat zurückzubringen, damit “sie dort die Haft verbüßen”, sagte er.

Außerdem kündigte Brandstetter die Einrichtung von Kontaktstellen bei den Staatsanwaltschaften in Ballungszentren an. Diese sollen eine erste Anlaufstelle für die Polizei sein, um bei Haftfragen von Wiederholungstätern oder Straftaten mit besonderem öffentlichen Aufsehen rasch zu entscheiden.

Sobotka fordert Schubhaft

Nach den Vorstellungen des Innenministers soll im Fremdenpolizeigesetz “der Tatbestand der Fluchtgefahr bei einer erstinstanzlichen Verurteilung” gesetzlich eingeführt werden. “Nach der ersten Instanz soll Schubhaft verhängt werden können, damit sich der Tatverdächtige dem weiteren Verfahren nicht entziehen kann”, forderte Sobotka. Bisher kann Schubhaft nur bei einer drohenden Fluchtgefahr vor einer Abschiebung verhängt werden.

Diese Gründe sollen eben nun erweitert werden. Das würde in der Praxis bedeuten, dass bei nicht rechtskräftigen Verurteilungen den Betroffenen bis zur endgültigen Entscheidung die Schubhaft droht, selbst wenn sie vom Erstgericht nur teilbedingte Haftstrafen erhalten haben.

Tatbestand der sexuellen Belästigung

Beim Tatbestand der sexuellen Belästigung erfolgt derzeit in der Regel eine Anzeige auf freiem Fuß. Hier sprach sich der Innenminister für eine “Meldeverpflichtung der Tatverdächtigen” aus. Ansonsten sollen Beschuldigte “zwangsweise vorgeführt werden”. Zudem sollen sie belehrt werden. “Gerade bei jungen Asylwerbern oder Berechtigten können wir noch einiges erreichen”, meinte Sobotka. “Das Ziel muss sein, Straffälligkeit zu vermeiden.”

DNA-Ermittlung soll nun früher ermöglicht werden

Als weitere neue Maßnahme sprach sich Sobotka dafür aus, die erkennungsdienstliche Behandlung im Sicherheitspolizeigesetz zu novellieren. Derzeit ist eine DNA-Ermittlung nur zulässig, wenn der Betroffene im Verdacht steht, eine mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte vorsätzliche gerichtlich strafbare Handlung begangen zu haben. Das soll laut Vorstellungen des Ministers künftig auch bei “Sexualdelikten unter einem Strafrahmen von einem Jahr, wie etwa sexuelle Belästigung oder Nötigung” ermöglicht werden.

Abscheibung straffälliger Täter

Brandstetter sah seinen Schwerpunkt in der “konsequenten Abschiebung straffälliger Täter” gemeinsam mit den Polizeibehörden. “Hier ist noch einiges möglich”, betonte er. So gebe es allein in den Haftanstalten “eine große Zahl an Straftätern aus EU-Staaten, die man problemlos in ihre Heimat verbringen kann, damit sie dort ihre Haft verbüßen”.

Nach den Zahlen des Justizministeriums waren mit Stand 1. Mai mehr als die Hälfte der Insassen im Strafvollzug Ausländer – 21,4 Prozent aus der EU und 32,7 Prozent Nicht-EU-Ausländer. In der Untersuchungshaft war die Zahl der Ausländer noch höher – sie betrug gar 74 Prozent. “Die Mehrheit von ausländischen Staatsbürgern” führe im “praktischen Vollzug zu großen Problemen und Kosten”, bekräftigte Brandstetter.

Brandstetter zeigte sich “froh über den Schulterschluss” der Ministerien. Er sprach sich auch für “striktes Grenzkontrollmanagement” aus. “Rechtsstaatlichkeit lebt davon, dass sie durchgesetzt werden kann”, sagte der Justizminister. “Wenn jemand unkooperativ ist und sich den notwendigen Schritten entzieht, muss das auch Konsequenzen haben”, sagte Brandstetter. Er werde daher eine Arbeitsgruppe mit Verfassungsrechtlern einsetzen, die sich mit “allfälligen Strafverschärfungen beschäftigen soll”.

Anstieg an Straftaten in vergangenen Monaten

Kogler bestätigte einmal mehr, dass es in den vergangenen Monaten einen Anstieg der Anzeigen bei Diebstählen, Suchtmitteldelikten, Sachbeschädigung und Körperverletzung gab. Genaue Zahlen werden weiterhin nicht genannt. Die Trends würden sich aus den Anzeigen, die im Sicherheitsmonitor gesammelt werden, ergeben. Kogler sprach von rund 1.000 Anzeigen mehr pro Deliktgruppe. “Über 60 Prozent der Täter sind junge Männer zwischen 14 und 40 Jahren”, sagte Kogler. Es gebe einen klaren Trend “dass Fremde diese Entwicklung maßgeblich mitgestaltet haben”, betonte der Generaldirektor.

Junge Männer ohne strukturellen Tagesablauf seien besonders anfällig, straffällig zu werden. “Wir werden hier die Kooperation suchen, um geordnete Tätigkeiten und strukturierte Tagesabläufe zu gewährleisten”, sagte Kogler. Damit soll verhindert werden, “dass jugendliche potenzielle Straftäter in eine kriminelle Biografie hineinkommen”, meinte Sobotka.

Werte und Normen unserer Gesellschaft

Ihnen müsse klar gemacht werden, welche Normen und Werte in unserer Gesellschaft gelten. Personen, die “in unser Land kommen”, müssten “ganz klare Botschaften” übermittelt werden, sagte Kogler. Zudem kündigte er an, den Kontrolldruck an neuralgischen Punkten zu erhöhen. Die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei soll verbessert werden, es soll gemeinsame Aktionen “vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl”, Vertretern der Justiz sowie der Polizei geben. Die “klare Botschaft” müsse lauten: “Jeder, der hier in Österreich straffällig wird, wird schnell und konsequent verfolgt”, sagte Kogler.

Sicheres Österreich – Vernetzung von Polizei und Justiz

Auch Brandstetter betonte die Notwendigkeit einer besseren “Vernetzung von Polizei und Justiz”. Die neuen Maßnahmen des Aktionsplans “Sicheres Österreich” werden nun “mit den Ländern besprochen”, sagte Sobotka. Bezüglich des strukturierten Tagesablaufs für junge Asylwerber will der Innenminister zuerst mit dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl sprechen, “weil hier ist das Thema am augenfälligsten”. Anschließend will er in den nächsten Wochen die Integrations- und Asylbeauftragten der Länder nach Wien bitten und die Betreiber der Asylunterkünfte “davon in Kenntnis setzen”. “Das ist keine Sache, die wir anordnen, sondern eine, wo wir unsere Vorstellungen präsentieren”, betonte Sobotka.

Bezüglich der gesetzlichen Möglichkeiten aus polizeilicher Sicht habe “die gesetzliche Textierung in den letzten Tagen begonnen”, sagte der Innenminister. Diese müsse nun “in den parlamentarischen Prozess eingespeist werden”. Eine Umsetzung der Maßnahmen soll noch im Sommer erfolgen.

(APA)

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