8. Februar 2012 09:04; Akt.: 8.02.2012 09:04

“Gesunde Jause“ in den städtischen Kindergärten weiterhin möglich

Die "gesunde Jause" wird es weiterhin in den städtischen Kindergärten geben. Die "gesunde Jause" wird es weiterhin in den städtischen Kindergärten geben. - © Bilderbox
In allen 33 Kindergärten der Stadt Salzburg sei natürlich auch weiterhin die „gesunde Jause“ entsprechend der von der EU erlassenen HACCP-Richtlinie möglich. Das stellt der für die städtischen Kindergärten ressortzuständige Bürgermeister-Stellvertreter Martin Panosch klar.

Grundsätzlich sei festzuhalten, dass eine Jause dann „gesund“ ist, wenn sie mit den entsprechenden hochwertigen Lebensmitteln zubereitet worden ist. „In allen städtischen Kindergärten verwenden und verarbeiten wir seit Jahren nur Bio-Lebensmittel“, so Panosch.

Gesunde Jause selbst zubereiten

Darüber hinaus ist es in den städtischen Kindergärten auch weiterhin möglich, dass die Kinder im Rahmen des pädagogischen Kochens ihre Jause selbst zubereiten. Natürlich werden hier die Auflagen, die die EU vorgibt, strengstens eingehalten. Panosch: „Unter Aufsicht der Pädagoginnen bereitet jedes Kind beispielsweise für sich selbst einen Obstsalat zu. Nur der Austausch der Lebensmittel untereinander ist leider nicht möglich.“ Auch beim Jausenbuffet, das von den MitarbeiterInnen entsprechend der Richtlinie zubereitet und hergerichtet wird, haben die Kleinen immer noch die Möglichkeit selbst tätig zu werden. Sie holen sich vom Buffet ihre gewünschten Lebensmittel und richten diese am Tisch für sich selbst her (z.B. Bestreichen bzw. Belegen eines Brotes).

EU-Richtlinien streng, aber wirkungsvoll

„Die Richtlinie der EU ist sicherlich eine sehr strenge, aber auch eine sehr wirkungsvolle. Im Rahmen der Möglichkeiten haben wir uns in den städtischen Betreuungseinrichtungen einen maximalen Spielraum gesichert“, so Panosch.

Grundlage ist die HACCP-Richtlinie der Europäischen Union. HACCP steht für „Hazard Analysis Critical Control Points“ und meint die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte – und zwar auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln. Die HACCP-Verordnung betrifft sämtliche Betriebe, in denen mindestens eine der genannten Tätigkeiten ausgeübt wird. „Ob eine derartig strenge Richtlinie tatsächlich nötig ist, müssen die Fachleute beurteilen. Ich habe meine Kindheit auch ohne die HACCP-Richtlinie unbeschadet überstanden“, so Panosch.


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