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Glücksspiel-Verbot: Bei Spielerkarten laut BMF "Nachbesserungsbedarf"

Nachbesserungsbedarf bei Spielerkarten sieht das BMF
Nachbesserungsbedarf bei Spielerkarten sieht das BMF ©dpa (Sujet)
Schwierigkeiten im Zuge des Glücksspiel-Verbots: Die Umsetzung der Glücksspielgesetzgebung krankt nicht nur an der Vergabe der Lizenzen, sondern auch am Spielerschutz. Ein Bericht des Finanzministeriums sieht bei den Zutrittskarten zu Automatensalons Nachbesserungsbedarf.
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Derzeit kochen alle Betreiber ihre eigene Suppe. Wie lange Kunden vorm einarmigen Banditen sitzen dürfen, bis sie gewarnt oder gesperrt werden, ist sehr unterschiedlich.

Unterschiede bei Sperren und Warnungen

Die Neuregelung des Automatenspiels soll eigentlich den Wildwuchs an Glücksspielgeräten eindämmen und so gefährdete Personen besser davor schützen, in ein psychologisch problematisches Spielverhalten hineinzuschlittern.

Mit der Glücksspielgesetznovelle (GSpG) vor ein paar Jahren wurde der Höchsteinsatz an Automaten außerhalb der 12 Casinos mit 10 Euro und der Maximalgewinn mit 10.000 Euro festgelegt, früher waren es legal nur 50 Cent bzw. 20 Euro gewesen. Außerdem müssen jetzt alle einarmigen Banditen in Österreich mit dem Bundesrechenzentrum (BRZ) verbunden werden, damit die Finanz jederzeit sehen kann, an welchem Automaten um wie viel gespielt wird. So soll auch sichergestellt werden, dass die Betreiber die Steuer ordnungsgemäß abführen.

Bericht des BMF zum Glücksspiel-Verbot

Die gesetzlich vorgesehene Vernetzung mit dem BRZ hinkt dem Zeitplan aber gehörig hinterher, dies auch wegen der vielen Rechtsmittelverfahren, die infolge der Konzessionsvergaben in den einzelnen Bundesländern anhängig sind. Laut einem Bericht des Finanzministeriums hing im November 2014 erst jeder zweite der maximal 4.228 zulässigen Landesautomaten am BRZ.

Am Montag hat das Finanzministerium (BMF) einen neuen Bericht vorgelegt. Dieser dreht sich um den Spielerschutz bzw. Zutrittskarten für Automatensalons.

Regelungen für Automatensalon-Betreiber

Derzeit haben alle Betreiber von Automatensalons, allen voran Novomatic, sowie Einzelaufsteller in den Bundesländern eigene Systeme, wie sie ihre Spieler überwachen oder zumindest angekündigt, eine solche Karte einzuführen, wird in dem Bericht angemerkt. Inhaber der neuen Länderlizenzen für das Automatenspiel sind dazu gesetzlich verpflichtet.

Die Daten verbleiben jedoch bei den Betreibern, weder tauschen sich die Firmen untereinander darüber aus, wer möglicherweise zu viel zockt, noch werden die personenbezogenen Informationen an den Staat (BRZ) weitergeleitet.

Finanzministerium erstellt Forderungen

Das Finanzministerium urgiert nun in einem ersten Schritt, die Betreiber rasch dazu zu verpflichten, Daten auszutauschen. Derzeit können Spieler, die in einem Salon gesperrt wurden, einfach in den nächsten wandern, was aus Präventionssicht als fragwürdig gilt. Funktioniert das nicht, könnte letztendlich ein staatlich geführtes Register umgesetzt werden, so der Bericht. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei das grundsätzlich umsetzbar. “Die Austauschverpflichtung sollte letztlich im gesamten automatenbasierten Glücksspiel zur Anwendung gelangen”, heißt es in dem bereits zweiten Bericht zur Spielerkarte an den Nationalrat.

Die Autoren fordern weiters, die bereits vorhandenen Spielerschutzmaßnahmen der Betreiber einander anzugleichen und so das Niveau des Spielerschutzes anzuheben.

Wenn zu viel verspielt wird

Momentan gibt es große Unterschiede bei der internen Kategorisierung der Spieler: Während bei einem Betreiber die sogenannte Intensitätsschwelle – wenn ein Gast also zu viel verspielt – bei 45 Spieltagen oder 45 Stunden Spielzeit in 90 Tagen liegt, sieht ein anderer die Schwelle erst bei mehr als 120 Spieltagen in einem Kalenderjahr als überschritten an. Spieler, die von den Betreibern gesperrt werden, müssen unterschiedlich lange draußen bleiben: Das Spektrum reicht hier von zwei Wochen bis zwei Jahren. Auch die Dauer der sogenannten Selbstsperre ist nicht einheitlich.

Weiters sollten die Betreiber laut BMF “dazu bewegt werden”, die bereits eingesetzten Spielerkarten mit Funktionen zu versehen, die sich international bereits bewährt haben: Unter anderem sollten die Spieler über ihre Einsätze und Zockdauer informiert werden oder sich selbst beschränken können, was Einsatz und Spielzeit betrifft.

Überwachung mittels Spielerkarte?

Die Verpflichtung, die Kunden via Spielerkarte zu überwachen, betrifft sowohl die Betreiber von Landesautomaten als auch die Lotterien mit ihren WINWIN-Salons, nicht jedoch die Spielbanken. Besucher der Casinos Austria müssen sich aber bei jedem Besuch mit Lichtbilddokument ausweisen.

(apa/red)

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