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Grasser-Prozess: Schöffenschwund gefährdet Prozessablauf

Richterin Marion Hohenecker muss um ihre Schöffen fürchten - fünf von zwölf sind bereits aus dem Rennen.
Richterin Marion Hohenecker muss um ihre Schöffen fürchten - fünf von zwölf sind bereits aus dem Rennen. ©APA/HANS KLAUS TECHT/APA-POOL
Von den insgesamt 12 Schöffen, die von Anfang an beim Grasser-Prozess dabei waren, sind nur noch sieben übrig. Vier Laienrichter sind seit dem Beginn des Korruptionsprozesses erkrankt, einer wurde nach einer Verspätung ausgeschlossen.

Sinkt die Zahl der Schöffen – und Ersatzschöffen – unter zwei, dann platzt der Prozess, da die zwei Schöffen, die dann gemeinsam mit den beiden Berufsrichtern das Urteil fällen, jede einzelne Minute des Verfahrens über die ganze Dauer anwesend sein müssen. Selbst wenn einer der Schöffen nur kurz vor die Tür muss, wird die Hauptverhandlung für diese Zeit unterbrochen.

Ginge es beim Laienrichterschwund im bisherigen Tempo weiter, dann wäre das Verfahren bereits Ende Februar – ohne Urteil – gescheitert. Prozessbeobachter gehen von einer Verfahrensdauer bis zu einem Richterspruch von einem Jahr aus.

Krankheit. Stau und Verschlafen könnten Prozess platzen lassen

Eng werden könnte es nicht nur durch Krankheit, Stau oder schlichtes Verschlafen, sondern auch durch die Nachforschungen der Anwälte der insgesamt 14 Angeklagten. Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter musste vergangene Woche zugeben, dass er das Privatleben der Schöffen “gegoogelt” hat. Sollten sich diese in der Vergangenheit im Internet negativ zu Grasser und/oder anderen Angeklagten geäußert haben, könnte die Verteidigung darin eine Befangenheit orten – und darauf drängen, dass der betroffene Schöffe aus dem Verfahren ausgeschieden wird.

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