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Großvater soll Enkelin vergewaltigt haben

Dem Großvater drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft
Dem Großvater drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Nach einer Verurteilung im Jahr 2008 steht ein 70-Jähriger aus dem Bezirk Bregenz wieder vor dem Landesgericht.

2008 waren die Taten, weshalb der Pensionist verurteilt wurde vergleichsweise „harmlos“. Deshalb kam der unbescholtene, verheiratete Rentner damals mit zwei Jahren bedingter Haft davon. Er hatte seine Enkelin, damals im Vorschulalter, begrapscht. Heute ist die Liste der Sexualdelikte lang, die Übergriffen intensiv und es geht auch um zweifache Vergewaltigung. Der Tatzeitraum erstreckt sich von 2010 bis 2013, der Teenager war zwischen zehn und dreizehn Jahre alt.

Gelogen und übertrieben

Die Konfrontation mit den Tatvorwürfen ist kaum zu ertragen. Der Pensionist gesteht die Taten zum Teil ein. Doch vieles sei übertrieben und gelogen. „Das Mädchen ist auch eine Jugendliche, die es ihm sehr leicht gemacht hat“, glaubt die Verteidigung, dass das Opfer den Mann in gewisser Hinsicht auch provozierte. Der Angeklagte betont, dass die Initiative von dem Mädchen ausgegangen sei, nicht von ihm. Erst gesteht er wenig zu, dann kommen Ergänzungen wie: „Es kann sein, dass ich ihr den Penis vielleicht auf den Bauch gelegt habe“. Der Prozess ist heute für den ganzen Tag anberaumt. Wegen eines einzuholenden Gutachtens ist ein Urteil heute allerdings sehr unwahrscheinlich. Dem Großvater drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.

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