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Güterzugunfall am Semmering: Urteil beim Prozess in Wiener Neustadt

An der Unfallstelle
An der Unfallstelle ©APA/RAXMEDIA
Ein Unfall mit einem Güterzug im Semmering-Gebiet vom 1. Dezember 2015 war am Mittwoch Verhandlungsgegenstand am Landesgericht Wiener Neustadt. Der Lokführer des Güterzuges musste sich wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Kollision am Semmering
Zug entgleist
Bilder vom Unfall
Ermittlungen nach Unfall
Prozess steht bevor

Der Güterzug war damals bergab gerollt und gegen eine Hilfs-Lok geprallt. Das Verfahren gegen den Lokführer endete mit einer Diversion.

Prozess: Vorwürfe gegen den Lokführer

Der Güterzug war mit bis zu 60 km/h zurückgerollt. Die Staatsanwältin warf dem 28-Jährigen vor, eine Schnellbremsung unterlassen und keinen Funkkontakt zur angeforderten Hilfs-Lok gehabt zu haben. Der Beschuldigte, seit acht Jahren Lokführer, bekannte sich zwar nicht schuldig, räumte aber beides im Zuge seiner Befragung ein. Sein Anwalt hatte eingangs darauf verwiesen, dass das Konzept für derartig steile Bergstrecken wie am Semmering aus seiner Sicht überarbeitet gehörte, was aber die Personalkosten erhöhen würde.

Der unbescholtene, in der Steiermark wohnende ÖBB-Bedienstete schilderte, dass er damals bereits mit Verspätung nach Gloggnitz gekommen war. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass er ein Vorspannfahrzeug erhalten sollte. Dann musste er – es war an jenem Dezembertag windig und regnerisch – wegen eines defekten Zugs (Waggons hatten sich gelöst und mussten angekoppelt werden, Anm.) auf der Strecke anhalten und zog die direkte Bremse an. Dass er keinen Funkkontakt zum Kollegen der Hilfs-Lok hatte, habe er nicht bemerkt – am Semmering gebe es öfter Funklöcher, meinte er.

Zug rollte auf Semmering-Strecke zurück und rammte Hilfs-Lok

Als er einen Ruck verspürte, dachte er, es sei alles in Ordnung, die Hilfs-Lok habe angedockt, er werde nun zurückgeschleppt, und löste die Bremse. Tatsächlich rollte der Zug aber unkontrolliert bergab und stieß gegen die Hilfs-Lok. Bei dem Unfall im Pollereswand-Tunnel zwischen zwei Viadukten bzw. zwischen Breitenstein und Semmering waren 14 Waggons entgleist, zwölf davon im Tunnel.

Die Richterin bot dem Mann eine Diversion an, die er annahm. Er muss nun 160 Tagessätze a 14 Euro plus 250 Euro Pauschalkosten, in Summe 2.490 Euro zahlen. Der damals verletzte Fahrer der Hilfs-Lok habe keinerlei Schmerzensgeldforderungen oder sonstige Ansprüche gestellt, sagte der 28-Jährige. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Die Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten nahmen damals einige Zeit in Anspruch. Die Bergstrecke war rund zwei Wochen gesperrt. Der Schaden bewegte sich bei um die drei Millionen Euro.

(apa/red)

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