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Häftling tauchte unter und finanzierte Spielsucht mit Betrügereien in Wien: Prozess

Der Häftling war nach einem genehmigten Freigang nicht mehr zurückgekehrt.
Der Häftling war nach einem genehmigten Freigang nicht mehr zurückgekehrt. ©Pixabay.com (Sujet)
Ein Häftling der niederösterreichischen Justizanstalt Sonnberg im Bezirk Hollabrunn ist von einem genehmigten Freigang im Sommer 2017 nicht mehr zurückgekehrt. Stattdessen ging der 30-Jährige in Spiellokale und ins Casino. Seine Spielsucht finanzierte er mit Betrügereien, indem er zum Schein die Gemeindewohnung seiner Mutter in Wien-Ottakring auf dem Wohnungsmarkt anbot. Am Dienstag stand der Mann vor Gericht.

Der siebenfach, großteils wegen Betrugs vorbestrafte Mann hat noch bis April 2019 eine Haftstrafe abzusitzen. Er dürfte sich im Gefängnis wohl verhalten – immer wieder bekam er im Vorjahr Freigänge bewilligt. Zuerst lernte er während eines solchen eine junge Frau kennen, mit der er eine Beziehung einging. Dann holte ihn seine Leidenschaft fürs Glücksspiel ein.

Spielsucht mit Betrügereien in Wien-Ottakring finanziert

“Spielsucht ist eine Krankheit. Er war am Weg der Besserung, aber eine Sucht ist eine Sucht”, erklärte Verteidiger Nikolaus Rast nun am Wiener Landesgericht für Strafsachen, weshalb der 30-Jährige am 18. August nicht mehr – wie vereinbart – in die Justizanstalt einrückte. Der Mann tauchte unter und inserierte im Internet die Wohnung seiner Mutter.

Wenn der Mann gerade nicht spielen war, führte er in der in Wien-Ottakring gelegenen Gemeindewohnung Wohnungsbesichtigungen durch. Zwischen 21. August und 3. September kassierte er von zehn Interessenten, die sich bei ihm gemeldet hatten, Ablösen und Voranzahlungen für die angeblich freie Wohnung. Bei den Besichtigungsterminen war teilweise seine Freundin dabei, die den Leuten die Funktionsweise der Küchengeräte erläuterte oder diese durch die Räumlichkeiten führte. Die Mutter des 30-Jährigen hatte von den Vorgängen in ihrer Wohnung, in der sie nach wie vor gemeldet ist, keine Ahnung. Sie war während der Besichtigungen arbeiten.

Häftling vor Gericht

Innerhalb von rund zwei Wochen kassierte der 30-Jährige nicht weniger als 33.250 Euro. Die Summe verspielte er seinen Angaben zufolge zur Gänze. Sonderlich geschickt ging er bei seinen Betrügereien nicht vor. Er nannte seinen Opfern seinen richtigen Namen und legte diesen auch Kopien seines Reisepasses vor. Als die ersten Anzeigen eintrudelten, weil der Mann nicht mehr auf Anrufe seiner vermeintlichen Mieter reagierte, wurde eine Festnahmeanordnung gegen den untergetauchten Häftling erlassen. Am 9. September klickten in einem Casino die Handschellen.

Vor Richterin Nicole Baczak zeigte sich der Mann nun umfassend geständig. “Ich sag’s offen und ehrlich, ich hab Schwarz gesehen”, gab er zu Protokoll. Und weiter: “Ich entschuldige mich für alle, alle, alle meine Taten.” Der 30-Jährige wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Seine 23-jährige Freundin kam als Beitragstäterin mit sechs Monaten auf Bewährung davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger war damit einverstanden, allerdings gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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