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Haftstrafe für Kindesmissbrauch in Salzburg

Ein 62-jähriger Pensionist ist am Mittwoch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen am Landesgericht Salzburg zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Salzburger soll von Sommer 2006 bis Ende 2007 Beischlaf ähnliche Handlungen an der damals zwölf bzw. 13 Jahre alten Tochter seiner Lebensgefährtin durchgeführt haben.

Er legte ein reumütiges Geständnis ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte habe die Tat zum Teil während der Beaufsichtigung des Mädchens begangen, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Pensionist soll die Schülerin mehrmals sexuell missbraucht haben. Die Mutter des Mädchens hatte laut Anklage den Mann gebeten, ihre Tochter zu beaufsichtigen.

Der Salzburger, der aus dem Flachgau stammt, wurde auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen pornografischer Darstellung von Minderjährigen schuldig gesprochen. Mildernd gewertet wurde die Unbescholtenheit des Pensionisten und sein reumütiges Geständnis.

Die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, erteilte eine Weisung zur Psychotherapie und sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 1.440 Euro zu. Der Beschuldigte habe erkannt, was er dem Mädchen angetan hatte, erklärte die Vorsitzende. Deshalb gehe das Gericht davon aus, dass er nicht mehr rückfällig werde.

 

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