Haftstrafe für Kindesmissbrauch in Salzburg
Er legte ein reumütiges Geständnis ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte habe die Tat zum Teil während der Beaufsichtigung des Mädchens begangen, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Pensionist soll die Schülerin mehrmals sexuell missbraucht haben. Die Mutter des Mädchens hatte laut Anklage den Mann gebeten, ihre Tochter zu beaufsichtigen.
Der Salzburger, der aus dem Flachgau stammt, wurde auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen pornografischer Darstellung von Minderjährigen schuldig gesprochen. Mildernd gewertet wurde die Unbescholtenheit des Pensionisten und sein reumütiges Geständnis.
Die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, erteilte eine Weisung zur Psychotherapie und sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 1.440 Euro zu. Der Beschuldigte habe erkannt, was er dem Mädchen angetan hatte, erklärte die Vorsitzende. Deshalb gehe das Gericht davon aus, dass er nicht mehr rückfällig werde.