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"Hakenkreuz-Opfer": Paar bekennt sich nicht schuldig

Das mutmaßliche "Hakenkreuz-Opfer" bekennt sich nicht schuldig
Das mutmaßliche "Hakenkreuz-Opfer" bekennt sich nicht schuldig ©DPA (Sujet)
Ein 53-Jähriger und seine 65-jährige Ehefrau mussten sich am Montag vor dem Gericht in Wiener Neustadt wegen falscher Beweisaussage und der Vortäuschung einer Stratat bzw. Verleumdung verantworten.
Anklage gegen Opfer
Ermittlungen in alle Richtungen
Opfer vor Gericht
Ermittlungen erhärten sich

Die Anklage spricht von einer Selbstinszenierung des Überfalls, bei dem ihm unter anderem ein Hakenkreuz in die Brust geritzt wurde. Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt.

“Hakenkreuz-Opfer” und Ehefrau bekannten sich nicht schuldig

Die Verteidigung stellte diverse Beweisanträge, weitere Zeugen sollen geladen werden. Einzelrichter Hans Barwitzius nannte den 7. September als neuen Termin. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Bereits im September 2015 hatte der Mann Ähnliches angezeigt. Im Dezember wurde der tatverdächtige Schwiegersohn der Nachbarn, mit denen das Ehepaar seit Jahren verfeindet ist, freigesprochen. Der Staatsanwältin zufolge hatte sich der Mann am 18. Februar selbst Messerstiche bzw. Schnitte zugefügt, während er angab, nach einem getürkten Autounfall nahe Wiener Neustadt überfallen und dann verletzt in einem Bachbett zurückgelassen worden zu sein. Seine Ehefrau verdächtigte in der Folge in ihrer Aussage unter Hinweis auf selbst Gehörtes die Nachbarn.

Verteidiger: Ermittlungen als “mehr als fraglich”

Der Verteidiger bezeichnete die Ermittlungen als “mehr als fraglich”. Die Polizei habe daraus, dass man keine Spuren fand, geschlossen, das Opfer müsse es selbst gewesen sein. Der Angeklagte erzählte von den Zwistigkeiten seit 2012. Der Beginn war “eine Kleinigkeit”: Als man vom Urlaub heimkehrte, waren Garten und Blumen vertrocknet – die Nachbarn hatten nicht wie versprochen gegossen. Es folgten Zivilstreitigkeiten, Anzeigen bei der Polizei, die Installation einer Alarmanlage – und ein angeblicher erster Überfall im Herbst 2015, bei dem der Schichtarbeiter nächtens vom Fahrrad gerissen und ihm ein Hakenkreuz in die Stirn geritzt worden sei. Der verdächtige Schwiegersohn des Nachbarn wurde allerdings im Dezember 2015 freigesprochen.

Mehrmalige Bewusstlosigkeiten

Am 18. Februar fuhr der 53-Jährige nach seiner Erzählung frühmorgens mit dem Pkw zum Bahnhof Wiener Neustadt, als er angesichts eines vermeintlichen Unfalls – ein Auto stand mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf der Straße – anhielt. Ein Bursche habe ihn um Hilfe gebeten, weil seine Freundin verletzt sei. Als er die Polizei anrufen wollte, griff der junge Mann auf sein Handy – mehr wisse er nicht, schilderte der Mann und sprach von mehrmaligen Bewusstlosigkeiten. Kurz sei er in einem fremden Wagen liegend zu sich gekommen, dann erst wieder, als es schon hell wurde, auf der Böschung eines Bachbetts.

Nur bruchstückhafte Erinnerungen

Seinen Angaben nach hat der Angeklagte nur bruchstückhafte Erinnerungen. Er sprach von drei Angreifern, könne sich aber den Vorfall nicht erklären. Die Medien habe er beim ersten Mal gar nicht einschalten wollen, meinte er. Richter Hans Barwitzius hielt ihm vor, am Tag nach dem “Überfall” aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mit der Polizei gesprochen, wohl aber ein Fernsehinterview gegeben zu haben. Seine Frau wollte am Nachmittag des 19. Februar, im windgeschützten Eingang ihres Hauses stehend, den Nachbarn “Schade, dass er nicht im Bachbett krepiert ist” schreien gehört und dann dessen Tochter zur Mutter sagen gehört haben, dass “es gelungen” sei und man wieder nichts beweisen könne. Die Familie im Zeugenstand bestritt derartige Aussagen.

(APA/Red.)

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