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Hans Söllner: "Ihr Obera... Hans Söllner" - Sänger im Streit mit den Behörden

Hans Söllner lässt sich im Kampf gegen Kanalgebühren nicht unterbringen.
Hans Söllner lässt sich im Kampf gegen Kanalgebühren nicht unterbringen. ©DPA
München - Der Liedermacher Hans Söllner liegt mit dem Landesratsamt Berchtesgadener Land wegen Kanalgebühren im Klinsch. Diplomatie scheint jedoch nicht Söllners Stärke zu sein, endet er einen ohnehin nicht sehr höflichen Brief an das Amt doch mit den Worten: "Hiermit verbleibe ich die restliche Zeit meines Lebens in gebückter Haltung und heruntergezogener Hose, Ihr Obera... Hans Söllner".
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15 Jahre lang habe ihm das Landesratsamt Berchtesgadener Land Kanalgebühren verrechnet. Diese habe er auch immer brav gezahlt, insgesamt 5.419,26 Euro, wie Hans Söllner in einem von bild.de veröffentlichten Brief schreibt. Doch nun fiel dem Liedermacher etwas auf: Er hat gar keinen Kanal.

“Ungeschickte” Wortwahl

Dies versetzte den 58-Jährigen scheinbar so in Rage, dass er der Behörde einen bösen Brief schrieb. Auf seine Wortwahl achtet Söllner dabei nicht, in dem Schreiben fragt er etwa: “Warum schreiben Sie nicht gleich, dass ich ein A… bin?”. Ein bisschen Spaß scheint der Schriftwechsel Söllner aber doch zu machen, wie er auf Twitter verkündet.

 

Geschlechtsverkehr nur nach Anmeldung

Dass Söllner, der unter anderem mit dem Lied “Mei Voda hod an Marihuanabaum” bekannt wurde, sich von dem Amt ausgenutzt fühlt, bringt er unter anderem im Anhang mit seinen “Geschäftszeiten” zur Geltung. Für “Schuhe aufblasen” steht er demnach Montag bis Freitag um 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Am Nachmittag sei dann das “A… lecken” an der Reihe. Geschlechtsverkehr gäbe es dagegen nur nach telefonischer Vereinbarung.

“Schreiben ist inakzeptabel”

Beim Landesratsamt stößt Söllner damit aber auf möglicherweise berechtigten Unmut. “Der Stil des Schreibens ist inakzeptabel”, meint Sprecher Andreas Bratzdrum zu bild.de. Außerdem habe nicht die Behörde, sondern die Stadt Bad Reichenhall die Gebühren eingehoben.

(red)

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