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Hartmann-Anwälte streiten Barzahlungen weiter ab

Die Anwälte des entlassenen Burgtheaterchefs Matthias Hartmann halten die Ausführungen des Rechnungshofs zu Barzahlungen an ihren Mandanten für "unrichtig". Weder die im Bericht erfassten 39 Barzahlungen in der Höhe von mehr als 10.000 Euro noch das bar bezogene und dann wieder bar einbezahlte Regiehonorar in der Höhe von 40.000 Euro habe es gegeben. "Das ist nachweislich falsch", so die Anwälte.


Georg Schima und Katharina Körber-Risak, die Hartmann im arbeitsrechtlichen Prozess gegen das Burgtheater vertreten, konstatieren in einer Aussendung vielmehr, dass aus dem Bericht die “von höchster Stelle verordnete Verschleierung und Intransparenz” hervorgehe. Sie vermuten, dass der Rechnungshof vom vormaligen Holding-Chef Georg Springer und Ex-Burgtheater-Geschäftsführerin Silvia Stantejsky hinters Licht geführt wurde.

Dem Bericht zufolge wurden an Burgtheater, Volks- und Staatsoper in den Geschäftsjahren 2009/10 bis 2011/12 insgesamt 8,91 Millionen Euro bar ausgegeben. Mit 7,13 Mio. Euro entfielen davon rund 80 Prozent auf das Burgtheater. Von den insgesamt 229 Barauszahlungen habe Hartmann die meisten erhalten, so der Bericht.

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