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Hasspostings: Grüne klagen FPÖ wegen Ehrenbeleidigung

Die Grünen klagen den FPÖ-parlamentsklub wegen eines nicht gelöschten Hasspostings.
Die Grünen klagen den FPÖ-parlamentsklub wegen eines nicht gelöschten Hasspostings. ©AFP
Die Grünen haben den FPÖ-Parlamentsklub wegen eines Hasspostings auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache geklagt. Ein User bezeichnete den Abgeordneten Harald Walser als "enthirnter grüner Psychopath".
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Hasspostings durch Strache-Fans

Selbst nach einer “Abmahnung” war das Posting eine Woche später nicht gelöscht worden, so Grünen-Mediensprecher Dieter Brosz zur APA. Die Klage wegen Ehrenbeleidigung wurde bereits beim Handelsgericht Wien eingereicht. Gerichtet ist sie an den FPÖ-Parlamentsklub, da dieser als Medieninhaber von Straches Facebook-Seite geführt wird. Der Streitwert beträgt 19.620 Euro.

Hassposting nicht gelöscht: Grüne klagen FPÖ

Zwar ist die FPÖ laut geltender Rechtslage für das Posting zuerst nicht direkt verantwortlich, allerdings dann, wenn auf einen solchen Kommentar hingewiesen worden ist. Laut Brosz geschah dies bereits am 19. August, bis zuletzt war das Posting öffentlich abrufbar.

Beim inkriminierten Poster soll es sich um eine Privatperson handeln, die laut den Grünen bereits als freiheitlicher Kommunalpolitiker aktiv gewesen sein soll. “Er gilt als einer der wildesten Hassposter”, so Brosz. Der Mann hatte denselben Wortlaut auch auf seiner eigenen privaten Facebook-Seite veröffentlicht. Nach einem erfolgreichen Antrag auf eine einstweilige Verfügung jedoch sofort gelöscht. Die FPÖ habe laut den Grünen jedoch eine formell ergangene “Abmahnung” ignoriert und den Kommentar nicht entfernt.

“Mit der Äußerung wird das persönliche Ehrgefühl des Klägers in massiver Art und Weise verletzt”, heißt es in der Klage von Brosz, der durch die Anwältin Maria Windhager vertreten wird. Die FPÖ hätte selbst nach einer groben Prüfung “problemlos erkennen können und müssen, dass das inkriminierte Posting massiv in die schutzwürdigen Rechte des Klägers eingreift, weil die Rechtswidrigkeit auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offensichtlich ist”. Auch der Anspruch auf Unterlassung wurde gestellt.

Laut Brosz geht es den Grünen auch darum, dass die FPÖ ihre Verantwortung in sozialen Medien verstärkt wahrnimmt, sagte Brosz. Von den Freiheitlichen gab es vorerst keinen Kommentar.

(APA/Red)

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