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Heinisch-Hosek mit Familienrecht nicht zufrieden

Einige positive Punkte, aber auch noch jede Menge Gesprächsbedarf gibt es für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek nach Durchsicht des neuen Entwurfs zum Familienrecht von Justizministerin Beatrix Karl. Vor allem bei der gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen sieht Heinisch-Hosek noch Probleme, erkennt sie doch eine "Automatik durch die Hintertür", wie sie am Mittwoch sagte.


Am Dienstag fand ein erstes “sachlich konstruktives Gespräch” zwischen Heinisch-Hosek und Karl statt. Es gebe “Unterschiede in der Lesart”, meinte Heinisch-Hosek. Größter Knackpunkt war ja bisher die gemeinsame Obsorge nach strittigen Scheidungen – und wird es wohl auch bleiben. Karls “Sprache in den Medien” und das, was im Entwurf stehe, waren für die Frauenministerin “schon zwei verschiedene Dinge”.

Denn bei diesem Punkt liest Heinisch-Hosek das gleiche heraus wie aus dem alten Entwurf. Es sei vorgesehen, dass weiterhin beide mit der Obsorge betraut sind, außer es schade dem Kindeswohl. Die Ministerin will stattdessen, dass Väter einseitig die gemeinsame Obsorge beantragen können und das Gericht nach einer bestimmten Frist entscheidet. Derzeit ist eine gemeinsame Obsorge nach Scheidungen nur möglich, wenn sich beide Elternteile darüber einig sind.

Hohen Klärungsbedarf ortet die Frauenministerin auch in Sachen Doppelresidenz: Derzeit sei dies frei vereinbar, künftig soll es möglich sein, sie vor dem Richter festzulegen, was Heinisch-Hosek mit Verweis auf Expertenmeinungen ablehnt.

Eher zurückhaltend reagierte Karl auf die Kritik von Heinisch-Hosek. Man habe ein gutes und konstruktives Gespräch geführt, das Familienrechtspaket sei “auf einem guten Weg”, hieß es aus Karls Büro auf Anfrage der APA. Heinisch-Hosek ist jedenfalls zuversichtlich für eine Lösung, demnächst soll es ein weiteres Treffen auf Kabinettsebene geben.

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