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Heinz Fischer und Werner Faymann bekommen ehrenamtliche Aufgaben

Ex-Bundeskanzler Werner Faymann und Noch-Bundespräsident Heinz Fischer.
Ex-Bundeskanzler Werner Faymann und Noch-Bundespräsident Heinz Fischer. ©APA/Hans Klaus Techt
Der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer soll das Gedenkjahr 2018 vorbereiten, Ex-Kanzler Werner Faymann im Kuratorium des "Zukunftsfonds" arbeiten.

Der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer und Altkanzler Werner Faymann werden von der Regierung ehrenamtliche Aufgaben erhalten: Faymann wird ins Kuratorium des “Zukunftsfonds” berufen, Fischer soll das Gedenkjahr 2018 vorbereiten. Für beide Funktionen gibt es zwar ein Büro mit Assistenz, aber kein Gehalt. Außerdem hat Faymann keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung.

Beschlossen wurden die ehrenamtlichen Jobs für Fischer und Faymann am Mittwoch vom Ministerrat auf Antrag von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP), wie die Tageszeitung Österreich berichtet.

Keine Gehaltsfortzahlung für Faymann

Demnach stellt das Kanzleramt Fischer ein “Koordinationsbüro” mit angemessenen Räumlichkeiten und Personal zur Verfügung. Er soll das Gedenkjahr 2018 (100 Jahre Republik, 80 Jahre “Anschluss”) vorbereiten. Faymann soll bei nächster Gelegenheit als Mitglied des Zukunftsfonds bestellt werden. Der Zukunftsfonds fördert (vorwiegend wissenschaftliche) Projekte, die dem Gedenken der Opfer des NS-Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen.

Anspruch auf Gehaltsfortzahlung hat Faymann übrigens nicht. Grundsätzlich steht Regierungsmitgliedern nach Ausscheiden aus dem Amt für maximal sechs Monate ein Einkommen von 75 Prozent ihrer Aktivbezüge plus Sonderzahlungen zu. Weil Faymann allerdings ein Rückkehrrecht in den Nationalrat hätte, fällt er um diesen Anspruch um – auch wenn er sein Mandat nicht annimmt. Ex-Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) steht diese Fortzahlung (§ 6 Bundesbezügegesetz) dagegen zu, weil er nicht durch ein Mandat abgesichert ist.

(APA, Red.)

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