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Heumarkt: Volksanwaltschaft kritisiert Vorgehen der Stadt Wien

Das Heumarkt-Projekt in Wien sorgt weiter für Aufregung.
Das Heumarkt-Projekt in Wien sorgt weiter für Aufregung. ©APA/HANS PUNZ
Die Volksanwaltschaft hat das Prüfverfahren wegen der Neugestaltung des Wiener Heumarkt-Areals abgeschlossen. Sie kritisiert die Stadt Wien für ihr Vorgehen.
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Das Verfahren für den geplanten Hochhausbau entspreche in mehrfacher Hinsicht nicht der Wiener Stadtverfassung, kritisierte Volksanwältin Gertrude Brinek in einer Aussendung am Donnerstag. So habe die Stadt mit der Änderung des Flächenwidmungsplans eine Entscheidung getroffen, die ihren eigenen Grundsätzen aus dem Hochhauskonzept widerspreche. Demnach dürften am Heumarkt-Areal Hochhäuser nur dann errichtet werden, wenn sie einen “außerordentlichen Mehrwert für die Allgemeinheit” schaffen. Diesen Mehrwert kann die Volksanwaltschaft nicht erkennen. Schließlich gebe es keinen Hinweis darauf, dass der breiten Öffentlichkeit zugängliche, leistbare Wohnungen entstehen sollen. “Ganz im Gegenteil”, betonte Brinek.

Volksanwältin kritisiert “ignoranten Umgang” der Stadt Wien

Außerdem handle es sich um eine anlassbezogene Flächenwidmung, der jahrelange Verhandlungen mit dem Investor vorangegangen seien. “Hier stand das private Interesse vor dem öffentlichen Interesse. Die Raumpläne gaben hier nicht die Rahmenbedingungen vor”, kritisierte Brinek. “Die Flächenwidmung hätte unabhängig vom individuellen Bauprojekt erfolgen müssen und nicht als ‘Wunschwidmung’ für den Investor.” Kritik übt die Volksanwältin auch am “ignoranten Umgang” der Stadt mit dem Status Weltkulturerbe.

Hotel Intercontinental wird im Zuge des Projekts abgerissen

Im Rahmen der Neugestaltung des Areals zwischen Hotel Intercontinental und Konzerthaus ist unter anderem die Errichtung eines 66-Meter-Hochhauses durch das Unternehmen Wertinvest von Michael Tojner geplant. Das Hotel selbst wird abgerissen und neu gebaut.

Vassilakou weist Vorwürfe zurück

Das Büro von Vizebürgermeisterin und Planungsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) weist den Vorwurf der von der ÖVP entsandten Volksanwältin Gertrude Brinek, dass das Verfahren für den geplanten Hochhausbau am Heumarkt nicht der Stadtverfassung entspreche, zurück. Der Widmungsakt sei wie jeder andere vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat stadtintern verfassungsrechtlich geprüft worden.

“Sollte die Volksanwaltschaft in Hinblick auf die Verfassungskonformität des Widmungsverfahren wirklich derart schwerwiegende Zweifel haben, so müsste sie eigentlich eine Verordnungsprüfung bei den Höchstgerichten bereits beantragt haben”, hieß es in einem Statement gegenüber der APA. “Da das offenbar nicht geschehen ist, liegt die Vermutung nahe, dass hier parteipolitische Überlegungen im Vordergrund stehen.”

Wiener NEOS sehen sich bestätigt

Die Wiener NEOS sahen sich durch das Ergebnis der Prüfung dagegen in ihrer Kritik bestätigt: “Wir haben es jetzt Schwarz auf Weiß, die Wiener Stadtregierung hat das Interesse eines privaten Investors über das Interesse der Bürgerinnen und Bürger gestellt. Die Wunschwidmung durch den Gemeinderat ist also ein Verrat an den Wienerinnen und Wienern”, reagierte Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger in einer Aussendung. Auch für ÖVP-Gemeinderätin Elisabeth Olischar bestätigt die Kritik der Volksanwaltschaft “einmal mehr die völlig laienhafte Stadtplanungspolitik und die Unprofessionalität von Stadträtin Vassilakou”.

APA/Red.

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