“Man kann nicht so einfach enteignen”, sagte Mayer zu den zu “OÖ Nachrichten” (Mittwoch-Ausgabe). “Es müsste eine eigene gesetzliche Regelung für das Haus geschaffen werden.” Eine Enteignung (“Entzug privaten Eigentums durch den Staat im öffentlichen Interesse”) wäre nur denkbar, wenn die Besitzerin der Liegenschaft dort z. B. eine “Hitler-Gedenkstätte” planen würde.
Die drei vom Innenministerium beauftragten Gutachter im Justizministerium, im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und in der Finanzprokuratur haben “noch keine letztgültige rechtliche Perspektive abgegeben”, sagte Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck laut dem Bericht. Diese Papiere sollten demnächst vorliegen.
Als “wahrscheinlichste Variante” nennt die “OÖ” eine Kündigung des kostspieligen Mietvertrages durch die Republik – er kann am 1. März mit einjähriger Kündigungsfrist aufgelöst werden. Innerhalb dieses Jahres könne über eine niedrigere Miete, über eine Adaptierung des Hauses oder über einen Verkauf verhandelt werden.
Das Innenministerium ist seit 1972 Hauptmieter. Die rund 800 Quadratmeter kosten derzeit 4.800 Euro im Monat, die sich Ministerium und Gemeinde nach dem Schlüssel 60 zu 40 aufteilen. Man wolle verhindern, dass es zur Pilgerstätte für Neonazis werde, lautet die Begründung. Seit die Lebenshilfe 2011 ausgezogen ist, steht das Gebäude leer.