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Hitze führt zu Sauerstoffmangel in Gewässern: Alarmplan gegen Fischsterben in NÖ gestartet

Durch die anhaltende Trockenheit und Hitze nimmt die Gefahr für Fischsterben zu.
Durch die anhaltende Trockenheit und Hitze nimmt die Gefahr für Fischsterben zu. ©pixabay.com (Sujet)
Durch die anhaltende Trockenheit und Hitze nimmt die Gefahr für Fischsterben aufgrund von Sauerstoffmangel in den Gewässern zu. In NÖ ist deshalb der Alarmplan gegen Fischsterben gestartet worden.

An rund 50 Standorten im gesamten Gewässernetz des Bundeslandes Niederösterreich wird die Temperatur in Echtzeit gemessen, bei Überschreiten eines kritischen Wertes wird automatisch gewarnt. “Durch die Warnung können Maßnahmen gesetzt werden, um Fischsterben möglichst zu verhindern”, erklärte LHStv. Stephan Pernkopf (ÖVP).

Alarmplan gegen Fischsterben wegen anhaltender Hitze gestartet

Zu den Maßnahmen gehören eine erhöhte Wasserabgabe bei Kraftwerken, weniger Wasserentnahmen aus Flüssen oder Retten von Fischen aus kritischen Gewässerabschnitten durch die Fischereirechtsbesitzer in Koordination mit dem Landesfischereiverband.

Das Land NÖ hat das Alarmierungssystem in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband installiert, um kritische Situationen für den Fischbestand möglichst früh erkennen zu können. Wenn die durchschnittliche Wassertemperatur an einer Messstelle über einen Zeitraum von eineinhalb Tagen einen kritischen Wert übersteigt, werden der niederösterreichische Landesfischereiverband und die jeweilige Bezirkshauptmannschaft automatisch gewarnt. Bei Forellengewässern ist dies bei 22 Grad Celsius der Fall, bei karpfenartigem Fischbestand bei 28 Grad.

“2015 bereits ähnliche Hitzeperiode”

“Bereits im Jahr 2015 gab es eine ähnliche Hitzeperiode”, sagte der niederösterreichische Landesfischermeister Karl Gravogl. In mehreren Gewässern im Bundesland starben damals Wassertiere, in Folge wurde ein Alarmplan entwickelt. Wer tote Fische entdeckt, sollte die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat oder die nächste Polizeiinspektion verständigen. Wichtig sind Angaben über das betroffene Gewässer, den genauen Zeitpunkt, über Auffälligkeiten an den Tieren und am Gewässer.

(APA/Red)

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