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Hohe Strafen: Österreich ist Schlusslicht bei Drohnen

Drohnen fliegen in Österreich nicht zu oft - wegen strikter Bürokratie und hohen Strafen.
Drohnen fliegen in Österreich nicht zu oft - wegen strikter Bürokratie und hohen Strafen. ©Pixabay.com
Bürokratische Hürden und hohe Strafen würden den Drohnenkauf in Österreich drücken. Branchenkenner warnen daher, dass Österreich in Sachen Drohnen im deutschsprachigen Raum zurückfalle.

Im deutschsprachigen Raum waren 2017 bereits mehr als 50.000 Drohnen mit mindestens zwei Kilogramm Eigengewicht unterwegs. Der Markt in der DACH-Region wuchs um 14 Prozent, errechnete Branchenradar.com (früher Kreutzer Fischer & Partner). Österreich hinkt aber hinterher – wegen bürokratischer Hürden, starrer Strukturen und hoher Strafen.

Eine Drohne je 8.300 Einwohner

Während in Deutschland eine Drohne pro 1.700 Einwohner verkauft werde und in der Schweiz eine pro 5.500 Einwohner, sei es in Österreich nur eine je 8.300 Einwohner. Die Beratungsfirma führt das auf die strengen Regeln hierzulande zurück. Wer zu kommerziellen Zwecken eine Drohne über besiedeltem Gebiet fliegen lassen will, braucht eine Genehmigung der Austro Control. Ein solches Verfahren dauere bis zu acht Wochen und koste pro Genehmigung 200 bis 300 Euro.

Technische Anforderungen hemmen Drohnenflieger

Auch die technischen Anforderungen seien ein Hemmschuh. In Österreich müssen Drohnen auch beim Ausfall einer Komponente voll flugfähig sein. Was auf den ersten Blick als sinnvolle Sicherheitsmaßnahme erscheine, erweise sich bei genauerer Betrachtung als weitere Beschränkung für fliegende Roboter. “Die Mehrheit der kommerziellen Drohnen sind sogenannte Quadrocopter, also Drohnen, die über vier Rotoren verfügen. Fällt ein Rotor aus, ist die Drohne nicht flugfähig, eine Fluggenehmigung durch die Austro Control also unmöglich”, erklärte die Branchenradar.com Martkanalyse GmbH am Freitag in einer Aussendung.

Für Film- und Fotoaufnahmen sei zusätzlich ein integrierter Autopilot notwendig. “Nur wenn eine Drohne von sich aus gleichmäßig auf einer Stelle schweben kann, ist eine Bewilligung des Fluges realistisch.”

(APA/Red.)

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