Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach in Hohenems tatsächlich rechtswidrig Wahlkarten ohne Vollmachten an Familienangehörige und eine “Sammelbestellung” für Bewohner eines Seniorenheims vorgenommen wurde, bezeichnete Amann als “wenig erfreulich”. Fehler habe es gegeben, räumte der Hohenemser Bürgermeister ein. Es sei zu bürgerfreundlich entschieden worden, einen Manipulationsversuch habe es aber nie gegeben.
Amann: Davongehen “unfair und unehrlich den Bürgern gegenüber”
Die VfGH-Entscheidung nehme er zur Kenntnis und werde sich selbstverständlich der Wahl stellen. Jetzt davonzugehen, sei “unfair und unehrlich den Bürgern gegenüber”, betonte Amann. In den fünf Jahren vor der letzten Gemeindewahl habe man eine gute Kooperation mit allen Fraktionen gehabt, man habe viel bewegt. Amann nannte diesbezüglich etwa die Einführung von Bürgerbeteiligungen bei sämtlichen wichtigeren Entscheidungen in Hohenems.
Wahl noch vor Weihnachten?
Amann geht davon aus, dass eine Wiederholung der Bürgermeister-Stichwahl organisatorisch noch vor Weihnachten möglich wäre, obwohl das wegen der Feiertage nicht einfach sei. Persönlich ziehe er einen möglichst frühen Wahltermin vor (“Vorbei ist vorbei”), nun müsse aber erst die Gemeindewahlbehörde tagen.
(APA)