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Hohes Maß an Sicherheit vom Feld bis auf den Teller

Im Jahr 2014 haben die Lebensmittelaufsichtsorgane des Umweltinstituts in Vorarlberg 720 Betriebskontrollen bei Lebensmittelunternehmen durchgeführt. Rund 1.580 Lebensmittel- und 2.000 Trinkwasserproben wurden untersucht. Gesundheitslandesrat Christian Bernhard, UI-Vorstand Dietmar Buhman und der Leiter der Lebensmittelkontrolle, Bernhard Zainer, zogen in einer Pressekonferenz am Montag, 23. Februar 2015, im Landhaus ein insgesamt positives Fazit: Dank hoher Eigenverantwortung der Betriebe sowie amtlicher Kontroll- und Informationstätigkeit ist die Lebensmittelsicherheit in Vorarlberg grundsätzlich groß.


Gastronomie, Sennereien und Versorgungsküchen in öffentlichen Einrichtungen waren 2014 die besonderen Schwerpunkte der Kontrollen. Zur Sanierung kleinerer Mängel waren rund 600 Maßnahmenvorschreibungen mit Fristsetzungen und Nachkontrollen erforderlich. Diese Mängel konnten in den meisten Fällen rasch behoben werden. Wegen schwerer Verstöße gegen die Betriebshygiene wurden 14 Anzeigen erstattet. Weitere 19 Anzeigen erfolgten aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften für biologische Landwirtschaft. Bei einer Alpsennerei musste wegen gravierender Hygieneprobleme der gesamte Käse vernichtet werden. Positiv anzumerken ist, dass die Zahl der Beanstandungen grober Mängel im Sinken begriffen ist.

Das gleiche Bild zeigt sich bei der Untersuchung von Lebensmittelproben. Seit 2010 sank der Anteil der beanstandeten Proben von rund 20 auf knapp 10 Prozent im Jahr 2014. Eine Ursache dafür sehen Buhmann und Zainer darin, dass die strengen Bestimmungen des im Jahr 2006 in Kraft getretenen neuen Lebensmittelrechts mit entsprechender Zeitverzögerung zu greifen begonnen haben. Von den 1.575 Lebensmittelproben, die im Labor untersucht wurden, waren 19 für den menschlichen Verzehr ungeeignet bzw. gesundheitsschädlich, in 20 Fällen wurden Hygieneverstöße beanstandet. 79 Mal wurden wegen einer oder mehrerer Übertretungen lebensmittelrechtlicher Bestimmungen Strafanzeigen erstattet sowie Maßnahmen zur Mängelbehebung gesetzt.

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OTS0124 2015-02-23/13:13

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