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Homöopathie: Lehrerin ­verklagt Ex-Schülerin

Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch
Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Klägerin wirft Beklagten geistigen Diebstahl und verbotene Heilbehandlungen vor.

Die Betreiberin einer Schule für Homöopathie geht vor Gericht gegen eine ihrer früheren Schülerinnen vor. Die Klägerin macht der Beklagten in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch zwei Vorwürfe: Die Ex-Schülerin habe für Kurse und Vorträge von den Skripten der Schule abgeschrieben. Sie habe für Kurs-Ausschreibung das von der Klägerin verwendete Schriftbild der Klägerin genutzt. Zudem biete sie in Österreich verbotenerweise Homöopathie an.

Damit verletzte die Beklagte Urheberrechte und betreibe unlauteren Wettbewerb, meint Klagsvertreter Bertram Grass. Der Streitwert in dem Zivilverfahren beträgt 35.000 Euro.

Beklagtenvertreter Burkhard Hirn bestreitet die Vorwürfe: Seine Mandantin habe nicht von ihrer ehemaligen Ausbildnerin abgekupfert. Und sie biete keine Heilbehandlungen an, die Ärzten vorbehalten seien.

Ein Vergleichsangebot der Klägerin hat die beklagte Partei beim gestrigen Prozessauftakt nicht angenommen. Eine Minimallösung wäre, dass die Beklagte Kurse nicht mehr mit Unterlagen der Klägerin halte, hatte Klagsvertreter Grass gesagt.

Richterin Julia Summer hielt bei der vorbereitenden Tagsatzung fest, dass es sich bei Homöopathie um eine ärztliche Heilmethode handle, deren Anwendung in Österreich nur Ärzten erlaubt sei.

Deshalb habe sie ihre Homöopathie-Schule nach Deutschland verlegt, sagte die Vorarlberger Klägerin. Für die mehrjährige Ausbildung in der Schule habe seine Mandantin 15.000 Euro bezahlt, sagte Beklagtenanwalt Hirn. Und trotzdem werde jetzt versucht, seiner Mandantin die Anwendung des Erlernten zu verbieten.

„Sägender Husten“

So werde der beklagten Vorarlbergerin zum Vorwurf gemacht, sie habe auch den Begriff „sägender Husten“ verwendet. Auch dabei handle es sich um keine originale geistige Schöpfung der Klägerin, sagte der Anwalt der Beklagten. „Sägender Husten klingt zwar originell, aber das findet sich in allen Lehrbüchern.“

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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