13. Juni 2012 13:36; Akt.: 14.06.2012 07:46

Hundeführerschein: Salzburger Landtag beschloss Einführung

Hundebesitzer, die sich weigern, ihr Tier zu melden oder den "Hundeführschein" zu absolvieren, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen. Hundebesitzer, die sich weigern, ihr Tier zu melden oder den "Hundeführschein" zu absolvieren, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen. - © Neumayr/Symbolbild
Der Salzburger Landtag hat am Mittwoch im zuständigen Ausschuss einstimmig die Einführung eines “Hundeführerscheines” beschlossen. Dazu wird im Landessicherheitsgesetz eine Meldepflicht samt “Sachkundenachweis” vorgeschrieben.

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Außerdem wird es eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung geben. Künftig muss jeder Hundehalter den Besitz eines Hundes binnen einer Woche der Gemeinde melden. Diese Meldung muss auch einen “Sachkundenachweis” und den Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung beinhalten.

“Sachkunde” unterscheidet gefährliche und ungefährliche Hunde

Bei der “Sachkunde” unterscheidet das Salzburger Gesetz zwischen gefährlichen und ungefährlichen Hunden. Für das Halten ungefährlicher Hunde reicht eine theoretische Ausbildung bei einem ausgebildeten Hundetrainer oder Tierarzt. Bei gefährlichen Hunden ist auch eine praktische Ausbildung mit dem eigenen Vierbeiner vorgeschrieben.

Hundeführerschein: Strafe bei Weigerung

Die Haftpflichtversicherung muss für jeden Hund Schäden über mindestens 725.000 Euro abdecken. Kontrollieren müssen die neuen Bestimmungen die Gemeinden selbst, sie können aber auch die Unterstützung der Polizei anfordern. Hundebesitzer, die sich weigern, ihr Tier zu melden oder den “Hundeführschein” zu absolvieren, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen. Im Wiederholungsfall kann das Tier auch abgenommen werden.

Rottweiler-Angriff als Auslöser

Anlassfall für die Gesetzesänderung war ein Zwischenfall mit einem Rottweiler am 6. Mai 2011: Das Tier hatte in Wals einen Zaun übersprungen und eine Vierjährige angefallen. Er riss dem Mädchen einen etwa 20 Zentimeter langen und fünf Zentimeter breiten Hautlappen vom Kopf, das Kind musste über 30 Mal operiert werden. Drei Wochen später beauftragte der Landtag einstimmig die Landesregierung mit der Erstellung eines entsprechenden Gesetzesvorschlages, der nun beschlossen wurde. (APA)



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