16. August 2012 13:37; Akt.: 16.08.2012 14:42

Hundstorfer: Auch Psyche der Mitarbeiter beachten

Arbeitgeber werden sich künftig nicht nur um die körperliche Sicherheit ihrer Beschäftigten kümmern müssen. Mit einer Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes will Sozialminister Hundstorfer die Betriebe verpflichten, die Arbeitsabläufe auch auf ihre psychischen Auswirkungen zu überprüfen.

Der entsprechende Entwurf ist bereits in Begutachtung geschickt worden. Begründet wird die Änderung damit, dass eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu beobachten sei. Damit bezieht sich das Ministerium nicht nur auf rein psychische Erkrankungen sondern auch auf physische, die zum Beispiel durch Stress verstärkt werden, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magenbeschwerden oder Diabetes.

Arbeitsplatz-Evaluierung Pflicht

Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, eine Arbeitsplatz-Evaluierung durchzuführen. Diese hatte sich bisher im Wesentlichen auf die physische Sicherheit der Arbeitnehmer bezogen. Nunmehr wird explizit im Gesetz festgeschrieben, dass auch die psychischen Belastungen einzubeziehen sind. Dabei geht es etwa um Faktoren wie Zeitdruck oder Monotonie am Arbeitsplatz.

Eine kleine Änderung gibt es auch für Arbeitsmediziner. Sie können gemäß einer parallel ausgesandten Verordnung des Gesundheitsministeriums eine psychologische Zusatzausbildung machen und dann entsprechende Betreuung anbieten.

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