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"Ich ziehe meine Anzeige zurück" - das gibt es nur im Film

Ist der Fall erst einmal hier angekommen, kann man nicht mehr sagen "war nur Spaß".
Ist der Fall erst einmal hier angekommen, kann man nicht mehr sagen "war nur Spaß". ©VOL.AT/Hofmeister (Themenbild)
Immer mehr Menschen finden sich wegen Verleumdung und falscher Beweissaussage auf der Anklagebank wieder. Denn wurde der Stein erst einmal ins Rollen gebracht, muss man zu den Beschuldigungen stehen. Gerade wenn diese sich als falsch erweisen.

Verleumdung und Falsche Beweisaussage – fast schon Klassiker am Landesgericht Feldkirch. Dabei stehen empfindliche Strafen auf “Lügengeschichten”.

Die Motive fürs Märchenerzählen vor der Polizei oder dem Gericht sind mannigfaltig: Eifersucht, Hass, Rache, Ausreden. Vor Kurzem wurde ein junger Mann vom Vorwurf des Raubes frei gesprochen. Ein Kumpel hatte ihn fälschlicherweise belastet. Das Motiv: Eifersucht. Auch dieser Märchenerzähler war der Meinung, er könne seine Anzeige zurückziehen. Und auch er hat sich geirrt.

Freispruch und Anklage

Sein Kumpel darf nach Hause gehen, er selbst wird demnächst wegen Verleumdung und zweifacher falscher Beweisaussage auf der Anklagebank sitzen und vermutlich verurteilt werden. Doch immerhin hat er – wenngleich im letzten Moment – reinen Tisch gemacht. “Ich habe wirklich zu wenig nachgedacht”, räumte er im Zeugenstand ein. Zumindest das wurde dem jungen Mann klar. (Christiane Eckert)

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