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Im Dienste der Menschen

Ehrungen verdienter Mohi-Mitarbeiterinnen.
Ehrungen verdienter Mohi-Mitarbeiterinnen.
Exakt 950 Mitgliedshaushalte zählt der Krankenpflegeverein und Mobile Hilfsdienst Nenzing.
Krankenpflegeverein Nenzing

Die Mitgliedschaft funktioniert dabei ähnlich, wie eine Versicherung: Familien und Einzelpersonen zahlen schon in jungen Jahren den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 27 Euro ein – pflegebedürftige Personen im Ort können so durch das Pflegeteam zu Hause unterstützt werden. „Solange die Solidarität so groß ist, gibt es keine Notwendigkeit, einen Pflegebeitrag einzuführen“, freute sich Obmann Frank Stecher bei der vergangene Woche im Ramschwagsaal abgehaltenen Jahreshauptversammlung. Gleichzeitig zog er Bilanz über das vergangene Jahr: 129 Frauen und Männer im Ort wurden von Diplom-Pflegerin Claudia Tiefenthaler und ihrem Team gepflegt, die 32 Frauen des Mobilen Hilfsdienstes betreuten in über 5.730 Einsatzstunden 48 Patienten. Sehr viel Wert wurde im vergangenen auf „Case Management“, also ein maßgeschneiderter Versorgungsplan für Patientinnen und Patienten, gelegt. Ein besonderer Dank sprach Frank Stecher dabei einmal mehr dem Hobbyclub „Badaila Kickers“ aus – Dank ihrem Engagement beim Nikolobasar konnte auch diesen Winter die stolze Summe von 4.379,49 für den Krankenpflegeverein erwirtschaftet werden.

Auf großes Interesse bei den Besuchern stieß auch ein Referat zum Thema „Pateientenverfügung“ von Patientenanwalt Dr. Alexander Wolf. Nur 3,5 Prozent aller Österreicher haben eine Patientenverfügung ausgefüllt, dabei würde eine solche Entscheidungshilfe gerade für junge Menschen, die oft risikobereiter sind, Sinn machen. „Wir wissen aber andererseits, dass sich 58 Prozent der Menschen mit dem Thema gedanklich beschäftigen.“ Der Patientenanwalt blickte in seinem Vortrag auch in die geschichtliche Entwicklung des Selbstbestimmungsrechtes kranker Menschen: Bis Mitte des 19. Jahrhunderts entschieden Patienten in erster Linie selbst, wie sie behandelt werden wollten. Ab 1850 nahm der Einzelne eine eher passive Rolle ein – vielmehr entschied der Arzt, was gut für seine Patienten war. Erst mit der Durchsetzung der Menschenrechte ab 1950 war wieder mehr Selbstbestimmung erwünscht. „Früher stand das Wohl des Patienten im Mittelpunkt, heute der Wille.“ Und genau diesen kann man durch eine Patientenverfügung, die übrigens unter anderem bei der Hospizbewegung erhältlich ist, Kund tun. Zu beachten gelte es dabei den Unterschied zwischen verbindlicher, beziehungsweise beachtlicher Patientenverfügung. Während die erste Form bei konkreter Erkrankung ausgefüllt wird und dem Arzt keinen Spielraum lässt, ermöglicht die zweite Form oft ein würdevolles Sterben.

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