Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 35-jähriger Arbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer unbedingten Geldstrafe von 3.900 Euro verurteilt. Dem unschuldigen 36-jährigen Unfallopfer muss der Verursacher 500 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Unfall ereignete sich im März dieses Jahres in Hard unweit der Jet-Tankstelle kurz vor Mitternacht. Der mit diversen Substanzen vollgepumpte Unfallverursacher fuhr einen Fiat, der Unfallgegner einen Suzuki mit einem Schneepflugansatz.
Eindeutig schuld
Wer Schuld an dem Unfall war, ist eindeutig geklärt. Der Fiatfahrer war eindeutig auf der Gegenseite unterwegs. Der Mann, der mit seinem Schneepflug Salz aus dem Depot holen wollte, wurde laut eigenen Angaben 30 Meter weggeschleudert, sein Bein musste um ein Haar amputiert werden, an den Folgen wird er noch lange zu leiden haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, vor der Fahrt verschiedene Substanzen konsumiert zu haben, obwohl er wusste, dass er nochmals wegfahren würde. Nachgewiesen wurde Benzodiazepine im toxischen Bereich und Opiat. Schon was den Zeitraum lange vor dem Unfall betrifft, hat er keine Erinnerung mehr. Der Schuldspruch des Fiatlenkers ist nicht rechtskräftig. Er erbat sich Bedenkzeit.