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Im Streit auf Wiener geschossen: 20 Monate unbedingte Freiheitsstrafe

Am Dienstag musste sich der 46-Jährige vor Gericht verantworten.
Am Dienstag musste sich der 46-Jährige vor Gericht verantworten. ©APA
Im Juli 2013 soll ein 46-jähriger Burgenländer einen gleichaltrigen Wiener bei einem Streit mit drei Schüssen schwer verletzt haben. Vor Gericht zeigte sich der Mann geständig und bedauerte sein Handeln. Er entschuldigte sich beim Opfer, einem Zeugen und der gesamten Ortschaft. Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.

Ein 46-jähriger Burgenländer, der – wie berichtet – im Juli des Vorjahres auf einem Fest in Wimpassing (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) auf einen gleichaltrigen Wiener geschossen haben soll, hat sich am Dienstag vor Gericht schuldig bekannt. “Ich verstehe nicht, warum ich das getan habe”, meinte der wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagte Mann zu seinem Motiv.

Angeklagter hatte Alkoholproblem

Seit geraumer Zeit hatte der 46-Jährige Probleme mit Alkohol, erzählte er Einzelrichterin Birgit Falb. Bis Mai 2013 habe er nichts mehr getrunken, danach vielleicht mal ein Achterl. In der Tatnacht sei jedoch viel Alkohol geflossen. Laut Richterin hatte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 2,1 bis 2,2 Promille Alkohol im Blut. Seine Erinnerungen seien schwach, gab der Mann an. “Ich habe gewisse Erinnerungen, die vorhanden sind.” Er gehe davon aus, dass es stimme, was das Opfer gesagt habe.

Neuerlich zum Motiv gefragt, erklärte er: “Ich kann mir nur vorstellen, dass mich diese lächerlichen paar Watschen (das Opfer ohrfeigte den Mann am Abend zweimal, Anm.) vor meiner Frau und meiner Tochter so getroffen haben. Ich gehe normalerweise jeder Gefahr aus dem Weg.”

Im Streit wurde auf einen Wiener geschossen

Seine Waffe hatte der Mann zu Verteidigungszwecken. Nach der Auseinandersetzung inklusive der Ohrfeigen des späteren Opfers fuhr der Mann Frau und Tochter heim, holte aus dem Tresor im Schlafzimmer die Waffe, kam zum Fest zurück und ließ den Wiener rausholen. Es folgten drei Schüsse. “Er ist ganz nah bei mir gestanden.” Er habe die Waffe in seiner eigenen Hand gesehen, die Schüsse habe er nicht gehört, meinte der Angeklagte.

Burgenländer entschuldigt sich beim Prozess

“Ich will mich noch einmal entschuldigen für das Leid, das ich dir angetan habe”, sagte der Angeklagte, bevor Richterin Birgit Falb das Urteil verkündete. Sein Anwalt Werner Tomanek meinte zuvor noch, man solle bei der Strafbemessung “die Kirche hier im Dorf lassen”. Falb begründete das harte Urteil trotz mehrerer Milderungsgründe damit, dass die schwere Körperverletzung für das Opfer lebenslange Folgen haben werde. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel. (APA)

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