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Innenausschuss gibt Grünes Licht für Staatsschutzgesetz

Ungeachtet der Kritik von Anwälten, Datenschützern und Journalisten hat der Innenausschuss des Nationalrats am Dienstagnachmittag Grünes Licht für das neue Staatsschutzgesetz gegeben. SPÖ und ÖVP kündigten laut Parlamentskorrespondenz an, mit der ebenfalls kritischen Opposition bis zum endgültigen Beschluss im Plenum noch über Änderungen verhandeln zu wollen.


Das Staatsschutzgesetz bündelt die Befugnisse der Ermittler und wertet das Bundesamt für Terrorismus und Verfassungsschutz (BVT) auf. So dürfen besondere Vorfeldermittlungen ausschließlich vom BVT durchgeführt werden. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. der Schutz vor “terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität” sowie vor Spionage.

Vom Verfassungsschutz beobachtet werden kann, wer unter dem begründeten Verdacht steht, in absehbarer Zeit einen verfassungsgefährdenden Angriff zu begehen. Darunter fallen etwa Wirtschaftsspionage, Hackerangriffe gegen staatliche Einrichtungen und kritische Infrastruktur aber auch bestimmte Formen von Verhetzung. Der Informationsaustausch mit ausländischen Behörden ist ausdrücklich gestattet.

Eingesetzt werden dürfen auch verdeckte Ermittler – und zwar nicht nur gegen verfassungsgefährdende Bedrohungen, sondern auch gegen kriminelle Organisationen. Darüber hinaus sind auch Abhörmaßnahmen, die Abfrage von Handy-Standortdaten, IP-Adressen und von Reisebewegungen möglich. Genehmigt werden müssen diese besonderen Ermittlungsmethoden nicht von Richtern, sondern nur von den Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums. Nach Ende der Ermittlungen sind die Betroffenen in der Regel zu informieren, die Daten in der Regel nach fünf Jahren zu löschen.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sieht das neue Staatsschutzgesetz “auf der Höhe der Zeit” und unterstrich die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. FP-Abgeordneter Gernot Darmann kritisierte den Entwurf dagegen als verfassungswidrig, weil er unverhältnismäßig in Grund- und Freiheitsrechte eingreife. Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz kritisierte die fehlende richterliche Kontrolle und dass erweiterte Gefahrenerforschung auch bei Meinungsdelikten wie Hasspostings oder der Herabwürdigung staatlicher Symbole möglich sein solle. Dass der Verfassungsschutz damit auch bei einer drohenden Verunglimpfung einer Landeshymne tätig werden könnte, wies SP-Abgeordneter Hannes Fazekas allerdings zurück. Die NEOS wollen die Befugnisse der Staatspolizei genauer Definieren und fordern eine “Überwachungsgesamtrechnung”. Das Team Stronach fordert eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle.

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