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Intensive Verhandlungen zwischen GÖD und Steßl

Stteßl versprach Ausgleich für Verluste
Stteßl versprach Ausgleich für Verluste
Zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) laufen derzeit intensive Verhandlungen über einen Ausgleich der Verluste, die den Beamten durch das neue Besoldungssystem drohen. Eine weitere Verhandlungsrunde am Mittwoch hat noch keine Ergebnis gebracht, die Gespräche sollen in Kürze fortgesetzt werden, erfuhr die APA aus Verhandlungskreisen.


GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer hatte Anfang voriger Woche mit Kampfmaßnahmen gedroht, weil Steßl bis dahin in sieben Verhandlungsrunden noch keinen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt hatte. Das soll in der Zwischenzeit dem Vernehmen nach nachgeholt worden sein. Details dazu sind aber vorerst nicht bekannt. Neugebauers Drohung mit Kampfmaßnahmen sei derzeit nicht aktuell, hieß es am Mittwoch aus der GÖD. Solange man den Eindruck habe, dass die Verhandlungen sinnvoll und konstruktiv verlaufen, sei das kein Thema.

Vereinbart wurde eine Fortsetzung der Gespräche, in die auch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) eingebunden ist. Einig ist man sich jedenfalls, dass eine Lösung mit 1. Juli in Kraft treten soll, weil dann die erste Vorrückung für die Beamten wirksam werden kann, mit der ihnen Verluste drohen könnten.

Mit dem neuen Besoldungssystem drohen Beamten nach Angaben Steßls Verluste in der Lebensverdienstsumme von bis zu 0,6 Promille. Die Staatssekretärin hat zugesagt, dies mit “technischen Anpassungen” auszugleichen.

Die jetzt im Jänner vom Parlament beschlossene Reparatur des Besoldungssystems wurde durch Erkenntnisse des EuGH notwendig. Der EuGH hatte bereits vor einigen Jahren einen Passus aufgehoben, wonach die Schul- und Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag im öffentlichen Dienst nicht entsprechend berücksichtigt wurden. Auch die Nachfolgeregelung, wonach zwar frühere Zeiten für die Vorrückung angerechnet, der Sprung in die zweite Gehaltsstufe aber um drei Jahr verschoben wurde, hat der EuGH aufgehoben.

Mit der nun im Jänner beschlossenen Neuregelung hat man neue Regelungen für die Gehaltseinstufung geschaffen. Berücksichtigt werden außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch maximal zehn Jahre von für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeiten. Ausbildungszeiten werden dagegen nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen pauschal über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch. Schon im Bundesdienst befindliche Personen werden automatisch in das neue System übergeleitet. Staatssekretärin Steßl hat zugestanden, dass dadurch Verluste von bis zu 0,6 Promille entstehen könnten. Diese hat sie versprochen auszugleichen.

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