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Investmentbanker-Prozess in Wien: Rechtsanwälte "in einer Art Blutrausch"

Der angeklagte Investmentbanker gab sehr bedachte Antworten.
Der angeklagte Investmentbanker gab sehr bedachte Antworten. ©APA (Sujet)
Wenig zur Erhellung hat Investmentbanker Michael B. am Freitag in seinem Betrugsverfahren im Wiener Straflandesgericht beigetragen. "Sie sind sehr vorsichtig bei ihren Antworten, das fällt mir schon auf", stellte die vorsitzende Richterin des Schöffensenats Caroline Csarmann fest. Gegen Verhandlungsende wurde es dann aber doch noch emotional.
Zehn Jahre Haft drohen
15 Jahre Ermittlung

B. war einmal mehr bemüht, den angeblichen Schaden von 420 Mio. Euro als falsche Einschätzung eines Gutachters dar zu stellen. Er sei von mehreren Stellen unter Druck gesetzt worden, Rechtsanwälte hätten das große Geschäft gewittert, betonte er in seiner Vernehmung. “Es war eine Art Blutrausch”, beschrieb er am Freitag seine Erfahrungen mit US-Anwälten.

Falschangaben gegenüber Investoren

Michael B. wird vorgeworfen, dass er in den USA das große Rad mit Internetaktien drehen wollte, und als er merkte, dass dies in schweren Verlusten endet, falsche Angaben gegenüber den Investoren gemacht zu haben. Deswegen stand er in den USA vor dem Kadi, entzog sich aber einem Haftantritt durch Flucht. 2007 wurde dann in Österreich verhaftet. B. bestreitet die Vorwürfe.

B. betonte heute mehrmals, dass es in seinem Fall zahlreiche Unstimmigkeiten gegeben habe, das haber er selbst recherchiert. So habe die Masseverwalterin 30 Mio. Dollar “für sich selbst verbraten”. Nach Aufzählung einiger weiterer Beispiele meinte Richterin Csarmann: “Interessant, was man da alles im Internet recherchieren kann.”

Dass B. von einem Zeugen belastet wurde, der sich in den Vernehmungen als väterlichen Freund von B. bezeichnet hatte, erklärte der Investmentbanker so: “Mit einem väterlichen Freund ist es wie mit einer Ehe, man lebt sich auseinander.”

Emotionales Verhandlungsende

Gegen Ende des heutigen Prozesstages gingen in dem sehr schleppenden Verfahren die Emotionen doch noch hoch. B. behauptete, dass es entlastende Unterlagen gebe, die allerdings bei seinem damaligen Rechtsanwalt lägen, mit dem er keinen Geschäftskontakt mehr habe. Richterin und Staatsanwaltschaft wollten daraufhin wissen, warum er bisher diese Unterlagen nie erwähnt hat. Für die Verteidigung war diese Frage unzulässig, vielmehr stelle sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft in den zehn Jahren seit der Festnahme in Österreich nicht alle Akten angefordert habe.

Zeuge wurde heute keiner befragt, allerdings sollen bei der Prozessfortsetzung Zeugen aus den USA via Videokonferenz geladen werden. Der Prozess wird am 14. Juli im Wiener Straflandesgericht fortgesetzt. Unter anderem soll ein Zeuge, wohnhaft in Neuseeland, gehört werden. Schon zuvor hatte dazu die Richterin gemeint: “Dass wir noch weiter als nach den USA/Bermuda kommen, wer hätte das gedacht.”

(APA/Red)

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