Der 24-Jährige hatte sich zum Prozessauftakt am Donnerstag “nicht schuldig” bekannt. Eine Reihe von weiblichen und männlichen Zeugen aus dem engen und weiteren Umfeld des Angeklagten wurden zu Zeitpunkt und Grund seiner Auslandsaufenthalte ab 2013 befragt, wobei jedoch wenig Erhellendes zutage trat. Der 24-Jährige hatte sich eigenen Angaben zufolge in der Türkei und nicht in Syrien aufgehalten. Einen Beweisantrag des Verteidigers auf Ladung jenes Mannes, den der Beschuldigte in Istanbul besucht haben wollte, als dessen Mutter an Krebs starb, lehnte das Gericht ab.
Die Staatsanwältin hielt in ihrem Schlussvortrag am Anklagevorwurf fest. Die Schilderungen des 24-Jährigen bezüglich seiner Türkei-Reise seien vage und widersprüchlich. Hingegen habe ein anonym vernommener Zeuge in Bezug auf dessen Handlungen in Syrien glaubwürdig ausgesagt.
Der Verteidiger sah hingegen eine einzige Belastungszeugin, die jedoch eine persönliche Kränkung durch seinen Mandanten erlitten und “teilweise absurde” Angaben gemacht habe. Eine Türkei-Aufenthalt komme nicht automatisch einem Syrien-Aufenthalt gleich, betonte der Anwalt. Der Angeklagte habe zudem eine pazifistische Einstellung, plädierte er vergeblich auf Freispruch.