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Italiens Oberstes Gericht lehnt Berlusconi-Rekurs ab

Vor drei Wochen hatte das Oberste Gericht Italiens langjährigen Premier Silvio Berlusconi vom Vorwurf einer sexuellen Beziehung mit einer minderjährigen Marokkanerin und des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Am Dienstag musste der Medienzar dagegen eine Niederlage hinnehmen. Das Oberste Gericht lehnte seinen Rekurs in Zusammenhang mit dem Verfahren rund um den Versicherer Unipol ab.


In diesem Verfahren waren Berlusconi und sein Bruder Paolo vor einem Jahr wegen Verjährung freigesprochen worden. Sie wurden aber zur Zahlung einer Entschädigung von 80.000 Euro verurteilt, gegen die sie sich mit dem Gang zum Kassationsgericht, der dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, wehrten. Die Brüder Berlusconi forderten einen kompletten Freispruch, ihr Antrag wurde jedoch vom Obersten Gericht am Dienstag abgelehnt.

Berlusconi und sein Bruder Paolo waren im Unipol-Verfahren wegen Beihilfe zur Veröffentlichung von abgehörten Telefongesprächen angeklagt. Erstinstanzlich war Berlusconi zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, sein Bruder zu zwei Jahren und drei Monaten. Beide waren dann im März 2014 wegen Verjährung des Verfahrens freigesprochen worden.

Die Anschuldigungen standen in Zusammenhang mit Ermittlungen in einem Finanzskandal aus dem Jahr 2005. Damals waren Unregelmäßigkeiten beim Streit um die Übernahme der Bank Antonveneta aufgetreten, bei dem italienische Interessenten der niederländischen Bank ABN Amro und der spanischen Finanzgruppe BBVA gegenüberstanden. Im Zuge der Ermittlungen war ein Telefongespräch zwischen dem damaligen Chef des mitbietenden italienischen Versicherungskonzerns Unipol, der der politischen Linken in Italien nahesteht, und dem Linkspolitiker und Ex-Außenminister Piero Fassino abgehört worden.

Die geheimen Aufzeichnungen wurden dann in der Zeitung “Il Giornale” veröffentlicht, die politisch hinter Berlusconi steht. Berlusconi soll seinem Bruder das abgehörte Telefongespräch zur Veröffentlichung zugeschanzt zu haben, um Fassino in Schwierigkeiten zu bringen. Deswegen muss Berlusconi dem amtierenden Turiner Bürgermeister Fassino trotz der Verjährung eine Entschädigung von 80.000 Euro zahlen. Die Entschädigungszahlung wurde vom Obersten Gericht am Dienstag bestätigt.

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