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Jihadismus: Anklage gegen zwei jugendliche Mädchen fertig

Jene beiden Mädchen aus Salzburg und Oberösterreich, die sich Ende des Vorjahres der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anschließen wollten, müssen sich wohl vor Gericht verantworten.

Wie Staatsanwalt Robert Holzleitner am Montag der APA sagte, werden beide wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Paragraf 278b StGB) angeklagt. Die Anklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die 16-jährige Tschetschenin aus der Stadt Salzburg und die 17-jährige gebürtige Bosnierin aus Oberösterreich hätten sich laut Anklage als Ehegattinnen für sie zunächst nicht bekannte IS-Kämpfer angeboten und – nachdem es über Internet zu einer Kontaktaufnahme kam – die Fahrt in das Krisengebiet nach Syrien angetreten. Es sei den beiden Jugendlichen ein Bedürfnis gewesen, ihre zukünftigen Ehemänner in ihrer Kampfmoral und ihrem Glauben an den Islamischen Staat zu stärken, so die Anklageschrift. Ihnen sei auch klar gewesen, dass der IS als terroristische Organisation gilt und sie hätten billigend in Kauf genommen, dass ihre designierten Ehemänner andere Menschen töten würden.

“Etwas weit hergeholt”

Die Verteidigung sieht das anders: Seine Mandantin – vor ihrer Reise ohne Beschäftigung – sei sich der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst gewesen, sagte der Anwalt der 16-Jährigen, Karl Wampl, am Montag zur APA. Er sprach von einer schwierigen Geschichte und hält die Tatbestände für “etwas weit hergeholt”. Die Oberösterreicherin – sie machte vor ihrer Verhaftung eine Lehre als Friseurin – wird vom Salzburger Strafverteidiger Kurt Jelinek vertreten.

Die beiden Mädchen hatten im Spätsommer 2014 miteinander Bekanntschaft im Internet gemacht, als sie sich über den Islamischen Staat informierten. Beide planten, sich mit IS-Kämpfern zu vermählen, die sie bis dahin nicht kannten. Mitte Dezember gab die Salzburgerin tatsächlich einem Kämpfer tunesischer Herkunft über Skype das Jawort. In der Folge planten die beiden Angeklagten gemeinsam mit weiteren Internetbekanntschaften über eine “WhatsApp”- bzw. “Telegram”-Gruppe ihre Reise nach Syrien. Auf Empfehlung ihrer “Ehemänner” legten sie am Reisetag dabei die sonst so strikt getragenen Schleier ab und kleideten sich westlich, um nicht als Muslima aufzufallen. Am 29. Dezember trafen sie im Zug nach Budapest erstmals persönlich aufeinander.

Reise endete in Rumänien

Im Zug von Budapest weiter nach Sofia war die Reise dann aber schon wieder zu Ende. Am 30. Dezember wurden die zwei Jugendlichen kurz nach Mitternacht von rumänischen Grenzbeamten im Zug kontrolliert und in der Folge wieder zurück nach Österreich geschickt. Die Salzburger Polizei hatte kurz zuvor eine Fahndung eingeleitet, nachdem die Familie der 16-Jährigen eine Abgängigkeitsanzeige erstattet hatte. Als sich im Laufe der Ermittlungen der Verdacht gegen die zwei Mädchen erhärtete, wurden beide am 10. Jänner in Oberösterreich bzw. Salzburg festgenommen.

Allerdings wurde damals keine U-Haft verhängt. Wegen fehlendem dringenden Tatverdacht wurden die beiden drei Tage später von einer Richterin wieder auf freiem Fuß gesetzt. Nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft Salzburg stellte das Oberlandesgericht zwar durchaus dringenden Tatverdacht fest – die U-Haft sei dann aber “durch gelindere Mittel” ersetzt worden, erklärte Staatsanwalt Holzleitner.

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