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Kastrationspflicht ab 1. April: Auch Katzen auf Bauernhöfen müssen kastriert werden

Kein Aprilscherz: Auch Bauernhof-Katzen müssen kastriert werden
Kein Aprilscherz: Auch Bauernhof-Katzen müssen kastriert werden
Ab 1. April 2016 gibt es in Österreich ein paar Änderungen im Tierschutz. So unterliegen künftig auch Katzen in bäuerlicher Haltung der Kastrationspflicht. Außerdem werden Kaufbörsen mit Wildtieren wie etwa Spinnen, Schlangen oder Papageien verboten. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten zeigte sich am Donnerstag erfreut.

Bei der Kastrationspflicht von Katzen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen. Bisher war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen “in bäuerlicher Haltung”. Dieser Begriff wurde nun gestrichen, es sind nur mehr Wohnungskatzen und Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Warum die Kastrationspflicht wichtig ist

“Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden schlimmstenfalls sogar getötet”, berichtete Oberhauser. “Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen wollen wir solche Fälle künftig verhindern”, sagte sie weiter. Durch die Kastrationspflicht für Katzen in bäuerlicher Haltung soll die Streunerkatzenpopulation nachhaltig und auf humane Weise unter Kontrolle gebracht werden. Vier Pfoten will diesem Thema sogar eine eigene Kampagne widmen. “Wir werden dieses Jahr nämlich in ganz Österreich unterwegs sein und eine Informations-Initiative für die Kastration von Katzen starten”, kündigte Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros von Vier Pfoten an.

“Ignorierte Kastrationspflicht schafft Tierleid”: mehr zum Thema hier

Wildtier-Kaufbörsen künftig verboten

“Ein Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von exotischen Heimtieren”, sagte Kley. Gerade auf Kaufbörsen komme es immer wieder zu Spontankäufen uninformierter Kunden. “Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen und Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren. Daher werden die Wildtierbörsen nun verboten”, argumentierte die Ministerin. Weiterhin erlaubt bleibt der Kauf von Wildtieren in Tier-und Zoofachhandlungen, wo man sich ausführlich über die Bedürfnisse der Tiere beraten lassen kann, sowie der Tausch bei Tauschbörsen. (APA/red)

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