25. August 2012 13:53; Akt.: 25.08.2012 14:08

Kein finanzieller Schaden in Inseratenaffäre

In der sogenannten Inseratenaffäre hat die Staatsanwaltschaft zwar die Einstellung des Verfahrens gegen Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär Ostermayer empfohlen. Dass die beiden während ihrer Zeit im Infrastrukturministerium staatsnahe Unternehmen zu Inseraten in bestimmten Medien vergattert haben, davon geht die Behörde aber aus.

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Das schreibt das “profil” und zitiert dabei aus dem Vorhabensbericht der Ermittler. Anhaltspunkte für einen finanziellen Schaden für die Firmen sahen die Staatsanwälte aber nicht, und der wäre Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue.

Ob Faymann und Ostermayer tatsächlich Unternehmen zu Inseraten in bestimmten Medien vergattert haben, wird wohl zuvorderst der parlamentarische U-Ausschuss zu befinden haben. Im Ermittlungsverfahren ist nämlich der Knackpunkt die Frage, ob ÖBB und ASFINAG durch diese Kampagnen ein finanzieller Schaden erwuchs. Das Bundeskanzleramt konterte mit einer Aussendung, in der aus aktuellen Vernehmungsprotokollen in der Causa ASFINAG zitiert wurde. Kernaussage: Das Ministerium habe nichts “beauftragt”, sondern vielmehr “initiiert”.

Einstellung des Verfahrens empfohlen

Die Staatsanwaltschaft empfahl in ihrem Vorhabensbericht vom Frühling des Jahres bekanntlich die Einstellung des Verfahrens gegen Faymann und Ostermayer. Wesentlich für den Tatbestand der Anstiftung zur Untreue ist die Frage, ob “der Eintritt eines konkreten Vermögensschadens” bei den Unternehmen nachgewiesen werden kann. Und die Staatsanwaltschaft sah dies als “nicht erweislich” an.

Die Oberstaatsanwaltschaft erachtete in der Folge weitere Ermittlungen für notwendig und ließ eine Expertise anfertigen, um allfällige Verlustgeschäfte für die ÖBB zu klären. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und ist nicht das einzige, denn auch der renommierte Medienanwalt Gottfried Korn, der Ostermayer vertritt, holte eines ein. Echten monetären Schaden zumindest für die ÖBB wurden offensichtlich bisher keine aufgefunden.

 



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