Mit einem Schuldspruch ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch ein Vergewaltigungsprozess gegen einen 41-jährigen Dornbirner zu Ende gegangen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück verurteilte den 16-fach vorbestraften Mann zu fünf Jahren Haft. Angehörige des Angeklagten quittierten den Schuldspruch mit Kopfschütteln. Der Beschuldigte selbst nahm das Urteil mit versteinerter Miene entgegen und meldete volle Berufung an.
Opfer glaubwürdig
An den Aussagen des Opfers gebe es nicht die Spur eines Zweifels, ließ Richter Mück in seiner Urteilsbegründung wissen. Die Angaben der Frau würden sich eindeutig mit den Berichten der Spurensicherung decken. Demnach soll der 41-jährige seine obdachlose Bekannte bei sich zu Hause gewürgt, geschlagen und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Schuldig gesprochen wurde der Dornbirner auch wegen schwerer Nötigung. Er soll der Frau gedroht haben, ihr das Genick zu brechen, wenn sie die Wohnung verlasse.