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Keine gütliche Einigung um Facebook-Post von Til Schweiger

Filmstar will laut gegnerischem Anwalt Urteil haben.
Filmstar will laut gegnerischem Anwalt Urteil haben. ©dpa
Im Streit um ein Facebook-Posting des deutschen Schauspielers Til Schweiger muss nun das Landgericht Saarbrücken über die Klage einer Saarländerin entscheiden.
Til Schweiger und seine Verflossenen

“Der Versuch einer gütlichen Einigung ist gescheitert”, sagte Anwalt Arnold Heim, der die Klägerin vertritt, am Dienstag. Schweigers Anwältin habe ihm mitgeteilt, dass der Filmstar ein Urteil haben wolle. Es sei kein Angebot gemacht worden.

Eintrag zeigt private Nachricht

Eine Zivilkammer des Landgerichts wird nun am 23. November entscheiden. Der Facebook-Eintrag zeigt eine private Nachricht der 58 Jahre alten Saarländerin, die Schweiger samt Antwort veröffentlicht hat. Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und will, dass das Posting gelöscht wird.

Schweiger gefragt, ob er Deutschland verlassen werde

In der Nachricht fragt die Frau den Schauspieler, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es laut Gerüchten vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem schob sie den Satz hinterher: “Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.” Der Schauspieler antwortete ihr darauf: “hey schnuffi…! date!? nur wir beide!?”

Nach der mündlichen Verhandlung vor Gericht am vergangenen Freitag hatten beide Seiten zunächst angedeutet, eine gütliche Einigung anzustreben. Schweiger war zu dem Termin nicht erschienen.

(APA/Red.)

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