24. August 2011 12:14; Akt.: 24.08.2011 12:14

Kellerleichen in Meidling: Esti zieht gegen "Kronen Zeitung" vor Gericht

Die unter Mordverdacht stehende Eissalonbesitzerin Esti C. zog heute gegen die "Kronen Zeitung" vor Gericht. Die unter Mordverdacht stehende Eissalonbesitzerin Esti C. zog heute gegen die "Kronen Zeitung" vor Gericht. - © APA
Die unter Doppelmord-Verdacht stehende Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. hat am Mittwoch im Straflandesgericht ihren ersten Gerichtsauftritt absolviert.

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Zahlreiche Justizwachbeamte eskortierten die 32-Jährige, die ihr Gesicht hinter einer Mappe verbarg, in den Saal 303, wo ein medienrechtliches Verfahren stattfand, das die Frau gegen die “Kronen Zeitung” angestrengt hatte.

Zwei Dutzend Klagen gegen Boulevard-Medien

Insgesamt hat Heinz-Dieter Schimanko, der medienrechtliche Vertreter der Geschäftsfrau, wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung, Preisgabe der Identität der Verdächtigen, Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs und Beleidigung gegen mehrere, vor allem im Boulevard-Bereich tätige Medieninhaber rund zwei Dutzend Klagen auf Entschädigung nach dem Mediengesetz eingebracht.

“Kronen Zeitung” nannte Hauptverdächtige “Todeshexe”

In der heutigen Verhandlung ging es um drei im vergangenen Juni erschienene “Krone”-Artikel, die laut Schimanko besonders krasse Verstöße darstellen und “grobe Beleidigungen” enthalten hätten, wie er zu Protokoll gab. Die Eissalonbesitzerin Esti C. war darin als “Todeshexe” und “Eis-Baronin” tituliert, die ihr unterstellten Verbrechen als “Metzger-Arbeiten” bezeichnet worden. Darüber hinaus wurden Spekulationen hinsichtlich ihrer Schwangerschaft angestellt.

Befragung von Esti unter Ausschluß der Öffentlichkeit

Nachdem Richterin Nicole Baczak die anwesenden Fotografen aus dem überhitzten Saal gebeten hatte (“Fangen wir an, bevor wir uns zu Tode schwitzen!”), legte die in einer blütenweißen Bluse erschienene Estibaliz C. dar, weshalb sie vor allem die Berichte über ihre Schwangerschaft gekränkt hätten. Vor ihrer Befragung ließ ihr Rechtsvertreter allerdings die Öffentlichkeit ausschließen, da es um die Erörterung des höchstpersönlichen Lebensbereichs seiner Mandantin ginge, der in den Medien nichts verloren hätte.

Wie die Richterin deutlich machte, war zur Frage, ob Estibaliz C. für die inkriminierten Artikel eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, vorerst mit keiner Entscheidung zu rechnen. “Es muss auf jeden Fall noch ein Zeuge vernommen werden”, sagte Baczak.

Noch kein Datum für den Mordprozess um den Fund der Kellerleichen

Wann die 32-Jährige ihren Mordprozess bekommen wird, ist noch nicht absehbar. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien liegt noch nicht vor, da einige benötigte Gutachten noch ausständig sind, wie Behördensprecher Thomas Vecsey auf Anfrage der APA erklärte. Estibaliz C. habe gegenüber der zuständigen Staatsanwältin bisher auch nicht nicht zu den erhobenen Vorwürfen Stellung genommen. “Sie schweigt eisern“, meinte Vecsey.

Die Frage, ob die “Kronen Zeitung” wegen ihrer Berichterstattung über die unter Doppelmord-Verdacht geratene Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. der 32-jährigen Entschädigungen nach dem Mediengesetz bezahlen muss, dürfte sich am 8. September entscheiden. Richterin Nicole Baczak hat die Verhandlung Mittwochmittag vertagt, da noch ein weiterer Zeuge einvernommen werden muss.

Wien. Dieser wird beim nächsten Termin zur Wahrung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der Verdächtigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Zur Urteilsverkündung ist die Öffentlichkeit auf jeden Fall wieder zugelassen.

(APA/Redaktion)



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