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Kinder-Sterbehilfe - Katholische Vereinigungen laufen Sturm

Das belgische Parliament stimmte der Sterbehilfe für Minderjährige zu.
Das belgische Parliament stimmte der Sterbehilfe für Minderjährige zu. ©EPA
Die Zustimmung des belgischen Parlaments zur Euthanasie für Minderjährige am Donnerstag sorgt für große Empörung unter katholischen Vereinigungen in Österreich.

Als “massiven Angriff auf die Menschlichkeit” verurteilte die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) das Resultat laut Kathpress vom Freitag. Man könne “nur mit Entsetzen reagieren”, erklärte KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer. Schaffelhofer sprach sich erneut für die Absicherung des Verbots aktiver Sterbehilfe in Österreich aus. Eine entsprechende Verfassungsbestimmung wäre “ein klares Signal an ganz Europa”. Sterbehilfe für Minderjährige zuzulassen bezeichnete Schaffelhofer als Wahnsinn. Belgien verabschiede sich mit dem geplanten Gesetz “von den gemeinsamen humanitären Werten in Europa”. Zudem warnte sie davor, dass der Druck auf betroffene Eltern steigen werde, ihren Kindern zu aktiver Sterbehilfe zu raten – so wie es heute bereits den Druck auf Schwangere gebe, keine behinderten Kinder zur Welt zu bringen.

Wohl der Kinder am Wichtigsten

Das Kinderwohl müsse das oberste Gebot der Gesellschaft sein, hob der Bundesgeschäftsführer der Katholischen Jungschar Österreichs, Alexander Kurucz, hervor. Kinder könnten Leiden oftmals besser ertragen als Erwachsene. “Wir wollen, dass Kindern in schwerer Krankheit jede menschliche und medizinische Unterstützung gegeben wird, auch wenn es von uns Erwachsenen viel abverlangt”, forderte Kurucz.

Mit der belgischen Regelung werde der Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen “in keiner Weise Rechnung getragen”, Eltern würden zu einer Entscheidung über den Lebenswert ihres Kindes gezwungen werden, warnte der Vorsitzende der Katholischen Jugend Österreichs, Matthias Kreuzriegler. Österreichs größte Jugendorganisation lehne das Gesetz “mit Entschiedenheit ab”. Die belgische Regelung dürfe “keinen Signalcharakter für Europa haben”, unterstrich er.

Verfassungsrechtliche Regelung erwünscht

Es sei “eine traurige Entwicklung”, wenn Kindern das Leben nicht bis zuletzt ermöglicht werde, kommentierte die Generalsekretärin der “Aktion Leben”, Martina Kronthaler, das Votum des belgischen Parlaments. Dies sei eine Grenzüberschreitung, die noch weitere zur Folge haben werde. Österreich solle ein Euthanasieverbot in der Verfassung verankern, forderte sie.

Auch die Frauen der ÖVP sprachen sich in einer Aussendung gegen die Euthanasie für Minderjährige aus. “Aktive Sterbehilfe ist generell abzulehnen”, so die Bundesleiterin der ÖVP-Frauen, Dorothea Schittenhelm, in einer ersten Reaktion. “Ich bin sehr betroffen über die Entscheidung des belgischen Parlaments. Der Mensch soll sich nicht anmaßen, über Leben und Tod zu entscheiden”, so die Abgeordnete.

Weitere Lockerung der Gesetze vermutet

Die Belgische Bischofskonferenz (CEB) warnte vor einem “Dammbruch”. Das Abstimmungsergebnis mache die Bischöfe traurig, sie bedauerten die Entscheidung zutiefst. Die Bischöfe befürchteten jetzt eine weitere Öffnung der Euthanasie-Gesetzgebung, etwa auf Menschen mit Behinderung, Demente und psychisch Kranke. Zudem beklagten sie die “klare Überschreitung des Verbots der Tötung”, welches die Basis “unserer menschlichen Gesellschaft” darstelle. Schon vor der Abstimmung hatten die Bischöfe mehrfach von einer “Banalisierung des Todes” gesprochen. Der Fall eines sterbewilligen Minderjährigen könnte als “normal” erscheinen, sobald eine bestimmte Krankheit oder Behinderung erst einmal allgemein als “unannehmbar” gelte, so die Warnung.

Mehr als 32.000 Menschen hatten am Freitag bereits eine europaweite, mehrsprachige Online-Petition unterzeichnet, in der Belgiens König Philippe aufgefordert wird, dem Euthanasie-Gesetz für Minderjährige seine Unterschrift zu verweigern. Sollte Philippe das im Parlament beschlossene Gesetz nicht unterschreiben, wäre dies ein für den belgischen Gesetzgebungsprozess höchst seltener Akt. Das Parlament könnte das Euthanasie-Gesetz danach durch ein erneutes Votum dennoch beschließen.

(APA)

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