26. Juni 2009 14:52; Akt.: 26.06.2009 14:52

Kinderprodukte zu süß oder fett: AK fordert Ampelsystem

Bei Test zwei von drei Lebensmitteln nicht empfehlenswert Bei Test zwei von drei Lebensmitteln nicht empfehlenswert - © BilderBox
Lebensmittel für Kinder sind oft zu süß und zu fett, obwohl in der Werbung mitunter oft anderes signalisiert wird: Ein Test der Arbeiterkammer (AK) Wien unter 41 Produkten zeigte, dass zwei von drei Lebensmitteln nicht empfehlenswert sind. “Tarnen und Täuschen ist häufig angesagt in der Werbung”, sagte Harald Glatz von der Abteilung Konsumentenpolitik bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien. Die AK forderte eine bessere Lebensmittelkennzeichnung, u. a. ein “Ampelsystem”.

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Für die Untersuchung ausgewählt wurden u. a. Produkte mit der Bezeichnung “Kinder”, mit für die Kleinen attraktiver Aufmachung oder mit Werbung, die sich an Kinder richtet. Von den insgesamt 14 süßen und neun pikanten Snacks, 13 Kleinigkeiten zum Löffeln und fünf Süßwaren konnten 35 Produkte beurteilt werden, bei sechs fehlte die Nährwertkennzeichnung. Bei 54 Prozent war der Zuckergehalt zu hoch, bei 34 Prozent der Fettgehalt und bei elf Prozent die Salzmenge.

Über zu viel unerwünschte gesättigte Fettsäuren verfügten 28 Prozent. Auch kritisierte die AK eine “willkürliche Anreicherung” der Produkte mit Vitaminen und Mineralstoffen. 92 Prozent enthielten Zusatzstoffe, bei acht Prozent waren Azofarbstoffe enthalten, die u. a. in Verdacht stehen, zu Hyperaktivität bei Kindern beizutragen, so AK-Experte Heinz Schöffl.

In der Werbung und bei der Aufmachung werde oft mit Fantasiebezeichnungen und Bildern operiert oder es werden einzelne Aspekte besonders hervorgehoben, die beim Konsumenten bestimmte Erwartungen erzeugen, die sich nicht wirklich erfüllen. Deshalb forderte die AK eine “Ernährungsampel”, die mittels Farben über Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz informiert. Eine solche Kennzeichnung will man “vor allem bei verarbeiteten oder hochverarbeiteten Produkten”, so Glatz.

Die Informationen sollen sich in einer kurzen Übersicht auf der Verpackungsvorderseite sowie eine ausführlichere Tabelle auf der Rückseite befinden, verständlich und in gut lesbarer Schrift verfasst sein. Weiters soll eine Herkunftskennzeichnung verpflichtend und gesundheitsbezogene Werbung nur bei gesicherten Wirkungsnachweisen erlaubt sein. “Mit solch einfachen Informationen ist der Konsument gut bedient”, so Glatz. Das Ampelsystem werde bereits in England verwendet; erste Untersuchungen hätten eine Änderung im Kaufverhalten gezeigt.



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