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Kinotickets für Unterschrift: Innenministerium zeigt Richard Lugner an

Richard Lugner auf Stimmenfang.
Richard Lugner auf Stimmenfang. ©APA/Robert Jäger
Es gilt zu klären, ob das Verteilen von Gratis-Kinokarten für Unterschriften für die Bundespräsidentenwahl strafbar ist.
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Das Innenministerium hat gegen Richard Lugner eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Grund dafür ist die Verteilung von Gratis-Kinokarten für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen. Einen entsprechenden Bericht des TV-Senders ATV hat der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, auf Anfrage der APA bestätigt.

Wie Stein erläuterte, geht es um die Frage, ob die Verteilung von Gratis-Kinokarten im Unterstützungsverfahren für die Bundespräsidentenwahl eine strafbare Handlung ist oder nicht. Dazu sind die Rechtsmeinungen von Experten zuletzt auseinander gegangen.

Der Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (StGB) bedroht die Bestechung bei einer Wahl mit bis zu einem Jahr Haftstrafe. Die Frage ist nun aber, ob dies auch für das Verfahren zum Sammeln von Unterstützungserklärungen gilt. Um bei der Hofburg-Wahl antreten zu können muss Lugner bis 18. März 6.000 Unterschriften gesammelt haben. Zuletzt zeigte er sich skeptisch, dieses Ziel zu erreichen.

(APA, Red.)

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