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Klage gegen Eheverbot von lesbischem Paar in Linz abgewiesen

Das Landesverwaltungsgericht (LVWG) Linz hat die Beschwerde eines lesbischen Paars und seines vierjährigen Kindes gegen ein Heiratsverbot der Mütter abgelehnt. Die beiden Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, hatten gegen den Bescheid des Standesamtes Braunau geklagt, das den Antrag der Familie auf Eheschließung abgelehnt hatte.


In Wien sind bereits vier Paare mit einer derartigen Klage gescheitert. Sie wollen vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Der aktuelle Fall am LVWG war der erste in Oberösterreich. Erstmals wurde auch im Namen des Kindes Beschwerde eingereicht. Anwalt Helmut Graupner argumentierte mit dem Kindeswohl.

Die Tochter des Paares werde gegen ihren Willen gezwungen, unehelich aufzuwachsen, so Graupner. Wenn die Familie etwa in ein Land gehe, wo die Homo-Ehe erlaubt sei, bedeute die eingetragene Partnerschaft dort “gar nichts”. In den USA gebe es beispielsweise in vielen Staaten noch rechtliche Unterschiede zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.

Graupner wies zudem darauf hin, dass gleichgeschlechtliche Paare in Österreich seit Jahresbeginn die selben Familiengründungsrechte hätten wie heterosexuelle – von der Adoption über die künstliche Befruchtung bis hin zur gemeinsamen Elternschaft. Nur die Ehe gebe es für sie nicht. Diese rechtliche Kombination sei weltweit einzigartig.

Das Landesverwaltungsgericht kam hingegen zu dem Entschluss, dass die von den Beschwerdeführerinnen vorgebrachten Bedenken “unbegründet” seien. “Der Grundsatz, wonach verschieden geschlechtliche Partner gleichgeschlechtlichen Partnern in jeder Hinsicht vergleichbar sind und rechtlich in jeder Weise gleich zu behandeln wären, kann dem geltenden (Verfassungs-)Recht nicht entnommen werden”, begründete das LVWG in einer Presseaussendung das Abweisen der Beschwerde.

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