19. Juli 2012 13:42; Akt.: 19.07.2012 13:42

Kleinkind aus Fenster gestürzt – Mutter verurteilt

Die alkoholisierte Mutter hatte nicht einmal bemerkt, dass ihr Kind aus dem Fenster gestürzt war. Die alkoholisierte Mutter hatte nicht einmal bemerkt, dass ihr Kind aus dem Fenster gestürzt war. - © Bilderbox (Symbolbild)

Vor zwei Jahren kam es in Wien-Währing zu einem tragischen Unfall: Ein eineinhalbjähriges Mädchen stürzte aus Fenster einer Wohnung im ersten Stock, während ihre stark alkoholisierte Mutter schlief. Am Donnerstag wurde der Fall vor Gericht verhandelt und die Frau zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

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Das kleine Mädchen war am 10. März 2010 zunächst auf einen am Fenster stehenden Sessel geklettert und hatte dann das Gleichgewicht verloren. Sie fiel aus dem ersten Stock der in Wien-Währing gelegenen Altbauwohnung und wurde von Passanten gefunden. Im Spital wurden ein Milzriss und ein schwere Gehirnerschütterung festgestellt.

Kind wurde beim Sturz aus dem Fenster verletzt – hatte aber Glück

Richterin Christina Salzborn betonte im Gerichtssaal, wie viel Glück das Kind hatte und dass die Schuld eindeutig bei der Mutter liege: “Das ist so ziemlich das Schlimmste, was eine Mutter tun kann. Das Kind hat irrsinnig viele Schutzengel gehabt, sonst wäre es wahrscheinlich tot.”

Die Angeklagte wurde wegen gröblicher Vernachlässigung ihrer Fürsorge-Verpflichtung (§ 92 Absatz 2 StGB) zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie nicht verhindert hatte, dass ihre eineinhalbjährige Tochter aufs Fensterbrett kletterte und aus dem geöffneten Fenster stürzte.

Mutter hatte nicht bemerkt, dass Kind aus dem Fenster gestürzt war

Die Mutter hatte den Unfall nicht einmal bemerkt. Sie schlief im selben Zimmer, in dem sich ihre Tochter befunden hatte, einen Vollrausch aus. Erst auf eindringliches Klopfen der an den Unglücksort gerufenen Polizei wachte die Frau auf. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie 2,7 Promille Alkohol im Blut.

“Ich hab’ mit meinem Mann Probleme gehabt”, machte sie ihren Zustand vor Gericht geltend. Sie habe “zwei bis drei Tage durchgetrunken” und am Tag des Unglücks eine halbe Flasche Wodka geleert. Sonderlich beeinträchtigt sei sie nicht gewesen: “Ich habe mich ganz normal gefühlt.”

Mädchen lebt mittlerweile bei Pflegefamilie

“Ich hab’ schon Männer gehabt, die weniger gehabt haben und gelegen sind”, zeigte sich einer der Polizisten noch im Zeugenstand von der Standfestigkeit der kleinen und zierlichen Frau beeindruckt. Die Beamten hatten angesichts des Zustands der 30-Jährigen den Ehemann verständigt und nach Hause gebetenen, worauf dieser wenig später ebenfalls überdurchschnittlich alkoholisiert von seinem Arbeitsplatz heimkam. Auf Initiative des Jugendamts wurde daraufhin das Mädchen dem Paar abgenommen, das nun bei einer Pflegefamilie aufwächst.

Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss die Mutter ihrer Tochter ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro bezahlen. Das Jugendamt hatte sich im Namen des Kindes dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig. (APA)



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