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Königstorfer sagte im Stantejsky-Prozess aus

Stantejsky kämpft gegen Entlassung
Stantejsky kämpft gegen Entlassung
"Die Situation ist keine angenehme", resümierte der derzeitige kaufmännische Burgtheater-Geschäftsführer Thomas Königstorfer bei der 6. Tagsatzung im arbeitsrechtlichen Prozess um die Entlassung seiner Amtsvorgängerin Silvia Stantejsky am Montag vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien seine aktuelle Arbeitslage. Noch immer gehe ein Drittel seiner Arbeitszeit in die Aufarbeitung der Causa.


Die ersten Wochen nach seinem Amtsantritt im September 2013 seien in keiner Weise “hostil” verlaufen und man habe Kompetenzklärungen zwischen künstlerischer und kaufmännischer Direktion treffen können. Die Weisung der Holding zur Suspendierung Stantejskys habe im November 2013 deshalb alle Beteiligten zunächst “emotional unvorbereitet getroffen” – zumal die gesundheitliche Situation Stantejskys in diesen Herbstwochen bereits “sehr, sehr angegriffen schien”. Die Dimensionen der Causa hätten sich dann sukzessive enthüllt. Die verschiedenen Fälle, in denen nun Forderungen an das Burgtheater gestellt würden oder das Haus selbst Forderungen stellt, arbeite man nun Schritt für Schritt ab. Bisher sehe man sich mit einer Klage konfrontiert, aber mit zahlreichen Klagsdrohungen, so Königstorfer. Jedenfalls sei es unrichtig, dass es ein konkretes Vertragsangebot zur Weiterbeschäftigung von Stantejsky nach ihrer Entlassung gegeben habe.

Othmar Stoss, Prokurist der Bundestheaterholding, berichtete aus der Zeit vor Stantejskys Suspendierung. Hier sei eine “Polarisierung” zwischen ihr als kaufmännischer Geschäftsführerin und einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates respektive dem künstlerischen Direktor Matthias Hartmann feststellbar gewesen. Hierdurch habe sich die Arbeit zunehmend schwieriger gestaltet. Dennoch sei das Aufkommen der zahlreichen Vorwürfe gegen Stantejsky nach Jahrzehnten der Zusammenarbeit völlig überraschend gewesen: “Es war für uns alle ein Schock, was da passiert ist.” Hartmann habe dann die Dinge möglichst intern regeln wollen und keine Anzeige bei den Strafbehörden zu erstatten. Zugleich stellte auch Stoss eindeutig in Abrede, dass man Stantejsky die Möglichkeit zur Weiterarbeit nach der Entlassung eröffnen wollte: “Es gab von Arbeitgeberseite kein Anbot auf Abschluss eines Vertrags.”

Peter Stransky, Leiter der Internen Revision der Bundestheater, berichtete von einem System, das er “Bank Burgtheater” nannte. Demnach habe die Burgtheater GmbH es ihren Mitarbeitern ermöglicht, private Überweisungen über ein Burg-Konto zu tätigen. Als Beispiel nannte Stransky den Fall, dass man einen Strafzettel nicht von seinem Privatkonto zahlen wollte. Dass Akontobelege nicht der Buchhaltung vorgelegt wurden, “das ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die buchhalterischen Grundsätze”, unterstrich der Revisor.

Zum Auftakt des Tages hatte KPMG-Wirtschaftsprüfer Ewald Kager als Zeuge über die im Vorjahr von ihm als Projektleiter verantwortete forensische Aufarbeitung der Causa berichtet. Dabei habe man Überweisungen vom Burgtheater-Konto auf das Stantejsky-Privatkonto in den Jahren 2012 und 2013 festgestellt: “Für uns nachvollziehbar war kein Rechtsgrund, weshalb es eine Überweisung vom Burgtheater an das Privatkonto gegeben hat.”

Richter Helge Eckert mahnte die Anwälte, bei aller Konzentration auf Detailfragen die Dimensionen des gesamten Burgtheaterkomplexes im Auge zu behalten: “Man hantiert hier mit Steuergeldern – falls das in Vergessenheit gerät.” Die beiden streitenden Parteien streben nun eine einvernehmliche Unterbrechung des Prozesses an, um die strafrechtlichen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Sache abzuwarten. Sollte man sich darauf binnen zwei Wochen nicht einigen können, finden die nächsten Tagsatzungen am 13. April und 15. April jeweils ab 13 Uhr statt.

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