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Kritik am Strafvollzug: Angebote für geistig abnorme Rechtsbrecher fehlen

Strafvollzug - Angebote für geistig abnorme Rechtsbrecher fehlen
Strafvollzug - Angebote für geistig abnorme Rechtsbrecher fehlen ©Thomas Frey /DPA (Sujet)
Laut der Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner fehlt es in Österreich an Angeboten für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Justiz schaffe eigene Einrichtungen und sei außerhalb ihrer Kernkompetenz tätig.
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Die Linzer Gerichtsgutachterin und Leiterin der forensischen Abteilung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, Adelheid Kastner, hat sich am Donnerstag bei der Richterwoche in Saalfelden im Salzburger Pinzgau für Alternativen zum Maßnahmenvollzug ausgesprochen.

“Es stellt sich die Frage, ob die Behandlung geistig abnormer Rechtsbrecher im Justizsystem tatsächlich richtig aufgehoben ist und nicht an das dafür besser gerüstete Gesundheitssystem delegiert werden soll”, so Kastner. Die Justiz schaffe eigene Einrichtungen und sei außerhalb ihrer Kernkompetenz tätig. “Wie soll jemand soziale Kompetenz lernen, wenn er 23 Stunden am Tag eingeschlossen ist und eine Stunde am Tag Hofgang hat.”

Keine Angebote für geistig abnorme Rechtsbrecher

Zwar gebe es durchaus geeignete Einrichtungen, laut einer auf der Tagung genannten Zahl sind derzeit aber mehr als 60 Prozent der zwar geistig abnormen, nichtsdestotrotz zurechnungsfähigen Rechtsbrecher in Österreich ungenügend nur im “normalen” Strafvollzug inhaftiert. Laut Psychiatriepersonalverordnung müssten zudem für 150 Leute neun Psychiater zur Verfügung stehen, in Stein sind es für 800 Insassen (120 davon im Maßnahmenvollzug) momentan zwei. “Zu leicht und schnell wird heute nicht eingewiesen”, befand Kastner. “Auch Gerichtsgutachter müssen sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Aber nicht jeder Angeklagte, der höhergradig gestört ist und ein Delikt begeht, begeht dieses Delikt, weil er höhergradig gestört ist.” Eine Differenzierung könne durchaus weiterhelfen.

Allerdings wies Kastner zugleich auf ein Dilemma hin: Zum einen heiße es im Fall des 74-jährigen Insassen in der Justizanstalt Stein oft “Der arme Mann sitzt immer noch da drinnen”, zum anderen drohen “mediale Kreuzzüge”, wenn etwas passiert. “Das Restrisiko, wenn ein geistig abnormer Rechtsbrecher frei geht und rückfällig wird, muss die Gesellschaft schon aushalten. Da geht es um die Frage Humanität versus Freiheit.”

Auch Folgeeinrichtungen fehlen

“Erreicht werden kann gewöhnlich nur eine Reduktion der Gefährlichkeit, nicht jedoch der gänzliche Wegfall. Ein guter Behandlungserfolg innerhalb der Klinik bedeutet nicht zwingend einen guten Behandlungserfolg außerhalb der Einrichtung”, betonte auch Michael Lehofer, Primarius der psychiatrischen Abteilung an der Landesnervenklinik Sigmund Freud Graz.

Für chronisch psychisch kranke Patienten fehle es klar an Spezial- und Folgeeinrichtungen außerhalb von Kliniken, als Beispiel nannte Lehofer etwa den Verein Neuland. “Dem Grundrecht auf bedürfnisadäquate Unterbringung kann momentan nicht Rechnung getragen werden.” Die Betreuung sei teuer und aufwendig. Ein Tag im psychiatrischen Krankenhaus schlage sich mit rund 500 Euro Kosten zu Buche, ein Tag Maßnahmenvollzug koste justizintern hingegen nur rund 100 Euro, betonte ein Vertreter des Justizministeriums.

Mit Stichtag 1. Jänner 2014 befanden sich laut Justizministerium in Österreich 837 geistig abnorme Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug. 403 davon galten als zurechnungsunfähig, also rechtlich nicht schuldfähig, 434 als zurechnungsfähig.

(APA)

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