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Kritik an automatischem Datenaustausch bei Spenden

Auch der ORF übt Kritik an der geplanten Reform
Auch der ORF übt Kritik an der geplanten Reform
Zahlreiche spendensammelnde Organisationen haben an dem im Rahmen der Steuerreform geplanten automatischen Datenaustausch zwischen Spendenorganisationen und Finanzverwaltung teils scharfe Kritik geübt. Beklagt wurde in zahlreichen Stellungnahmen, dass diese Datenerfassung für die betroffenen Organisationen einen erheblichen Mehraufwand bedeute. Auch würden viele Personen vom Spenden abgehalten.


Mit der Reform sollen Spendenorganisationen (laut dem Dachverband der spendenwerbenden Organisationen derzeit rund 1.000) gesetzlich verpflichtet werden, laufend Spendendaten an die Finanzverwaltung zu übermitteln; so soll etwa der vollständige Name und das Geburtsdatum der Spender sowie die Höhe der Spenden erhoben werden. Die Daten sollen damit automatisch als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmer-Veranlagung berücksichtigt werden.

Die Dachorganisation Fundraising Austria Verband kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass in den Erläuterungen zum Gesetz “zynisch” von Bürokratieabbau gesprochen werde: Denn die vom Gesetzgeber angestrebte Entlastung der Finanzverwaltung gehe “doch zur Gänze auf Kosten eines Bürokratieaufbaues bei den Spendenorganisationen”.

Darüber hinaus sieht der Dachverband die verfassungsrechtlich garantierten Rechte des Bürgers auf den Schutz seiner persönlichen Daten verletzt. “Der Fundraising Verband Austria (…) lehnt daher die automatische Datenübermittlung strikt ab”, heißt es in der Stellungnahme.

Ähnlich klingen die Einschätzungen zahlreicher spendensammelnden Organisationen. “Ein automatischer Datenaustausch bzw. eine verpflichtende Datenerhebung wird viele Menschen überfordern oder verunsichern. Es ist zu befürchten, dass eine beträchtliche Anzahl möglicherweise von einer Spende überhaupt Abstand nehmen wird”, so der ORF als Initiator von Spenden-Sammlungen wie “Licht ins Dunkel” oder “Nachbar in Not”.

Auch weist der ORF darauf hin, dass die systematische Ermittlung von Daten “auch einen beträchtlichen zusätzlichen Administrationsaufwand” darstellen würde. Grundsätzlich sei das Bestreben der Regierung, eine Vereinfachung – nämlich, dass der Steuerpflichtige die Sonderausgaben nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung im Finanzamt abgeben muss – anzuerkennen, aber: “Die vom Entwurf geplanten Kosteneinsparungen auf Seiten der öffentlichen Verwaltung werden aber oft zumindest die gleiche Kostenerhöhung bei den spendensammelnden Organisationen bedeuten.”

Ähnlich lautet die Einschätzung anderer Organisationen. So merkte etwa die Volkshilfe an, dass hier eine “staatliche Bürokratieentlastung auf dem Rücken von Spendenorganisationen” vorgenommen werde. Auch der Samariterbund verwies auf einen “erheblichen zusätzlichen administrativen und finanziellen Aufwand bei den begünstigten Spendenempfängern”. Der zu erwartende Aufwand (Einholung der Daten) stehe “in keinem Verhältnis zum derzeitigen Aufwand hinsichtlich der Kontrolle der Sonderausgaben. Auch werde es zu einem Spendenrückgang kommen, da Spender etwa nicht gewillt seien, ihr Geburtsdatum bekannt zu geben.

Der Bundesfeuerwehrverband forderte in seiner Stellungnahme, dass seitens der Finanzverwaltung eine “entsprechende Schnittstelle” technischer Art zur Verfügung gestellt werden müsse, die eine einfache Datenübermittlung garantiert.

Ablehnung kam unter anderem auch von den Ärzten ohne Grenzen, der Dreikönigsaktion, der Hilfsorganisation Menschen für Menschen, der Stiftung für Rückenmarksforschung “Wings for Life”, dem SOS-Kinderdorf und dem Blinden- und Sehbehindertenverband.

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