Der Prozess gegen Gottfried Küssel wurde am Mittwoch erneut unterbrochen. - © APA
Der Grund für die erneute Unterbrechung: Küssels Verteidiger Michael Dohr stellte einen Antrag auf Ausgeschlossenheit des beisitzenden Richters Maximilian Nowak. Dieser soll in einem Parallelverfahren gegen einen mutmaßlichen Komplizen der Angeklagten eine Zwangsmaßnahme bewilligt haben. Küssel und seinen Mitangeklagten wird vorgeworfen, die Neonazi-Website “alpen-donau.info” betrieben zu haben.
Laut Dohr wird das Ermittlungsverfahren unter der selben Aktenzahl wie das gegen die Angeklagten geführt. Nowak soll in dem Parallelverfahren mit Stempel und Unterschrift eine Maßnahme gegen den Beschuldigten genehmigt haben. Nach Dohrs Auffassung würde dies dem Paragrafen 43/2 der Strafprozessordnung (StPO) widersprechen. Er machte im Eventualfall auch Befangenheit (Paragraf 43/1 StPO) geltend. Der Senat zog sich zurück, um Einsicht in den Ermittlungsakt zu nehmen. (APA)