5. Oktober 2012 10:36; Akt.: 5.10.2012 10:52

Kurt Scheuch muss wegen “Kröte”-Sager vor Gericht

FPK-Parteichef und Landeshauptmannstellvertreter Kurt Scheuch wird sich am Bezirksgericht Leoben in der Steiermark wegen Beamtenbeleidigung verantworten müssen. Ihm wird vorgeworfen, den Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl als Kröte bezeichnet zu haben.

Im Falle einer Verurteilung drohen dem FPK-Chef drei Monate Haft oder eine Geldstrafe. Der Akt soll dem Bezirksrichter Harald Stellwag zugeteilt werden. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. Der Akt wurde noch nicht nach Leoben überstellt. Das Oberlandesgericht Graz hat verfügt, dass der Prozess in Leoben stattfinden soll. Zuvor hatten sich sämtliche Bezirksrichter in Kärnten für befangen erklärt.

Nach Verurteilung von Bruder Uwe

Zur inkriminierten Tat soll es nach der Verurteilung von Scheuchs Bruder Uwe im Sommer 2011 gekommen sein. Liebhauser-Karl hatte Uwe Scheuch wegen Korruption in der “Part of the game”-Affäre zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Der Spruch wurde von der zweiten Instanz aufgehoben, im Sommer 2012 wurde Uwe Scheuch in der Causa erneut schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Medien gegenüber hat Kurt Scheuch bisher weder zugegeben noch geleugnet, dass es zu der Beleidigung gekommen ist.

 

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